Beispielklagen
gegen das Jobcenter Märkischer Kreis
Im Rahmen meiner unentgeltlichen Tätigkeiten in der Arbeitslosenarbeit in Iserlohn möchte ich einige Rechtsstreite gegen das Jobcenter MK (vormals ARGE MK) dokumentieren, um die Schlechtleistung der Hartz IV-Gesetze zu verdeutlichen. Obwohl ich aus meiner ablehnenden Haltung gegen den menschenverachtenden sozialen Raubbau keinen Hehl mache, bemühe ich mich doch um faire und sachliche Darstellung der Einzelfälle. Damit möchte ich ein Gegengewicht aufbauen zu der permanenten 'Selbstbeweihräucherung' der Erfolgsbilanzen wie sie oftmals in der Presse abgebildet, zumeist nur nach Diktat ungeprüft abgeschrieben, wird.
Dabei widerspreche ich klar dem behaupteten Vorwurf des ersten Geschäftsführers Ulrich Odebralski persönliche Beleidigungen gegen ARGE Mitarbeiter verbreiten zu wollen.
Vielmehr möchte ich in freier journalistischer Arbeit an der Aufklärung und Meinungsbildung der Öffentlichkeit mitwirken. Dass ich mich in meiner Kritik auch der stilistischen Mittel von
Satire,
Zynismus,
Ironie
und Polemik bediene, ist derzeit noch durch Deutsches Recht geschützt.
Ich erkläre mich gerne bereit sachliche oder auch emotionale Gegendarstellungen auf meiner Homepage zu veröffentlichen.
Wer noch keinerlei Erfahrungen mit den Sozialgerichten hat, kann in den folgenden Links eine kleine Vorabinformation erhalten.
Die Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland - Der Weg zum Sozialgericht wird in dieser Broschüre erklärt.
sozialgerichtsbarkeit.de Das sozialgerichtliche Verfahren
Verschiedene Klagearten im Detail
Wie recherchiere ich mein Problem? - ein Beitrag von RAin Heide Flügge.
Zu den Erfolgsaussichten vor den Sozialgerichten ist festzuhalten, dass beinahe 50 % aller Klagen rund um Alg II positiv zugunsten der Alg II-Bezieher beschieden werden. Dabei reichen die Ausreden der ARGEn von ''Softwarefehlern'' bis ''schlecht gemachtem Gesetzeswerk''. Dabei ist es sicherlich nicht falsch, auch unzureichend qualifizierte Sachbearbeiter herauszustellen. (Ausgediente Telekom-, Post- und Bahnbeamte etc.) Inzwischen kann auch nachgewiesen werden, dass der angeordnete Sparzwang immer häufiger dazu führt, dass die Rechte der Erwerbslosen vorsätzlich gebeugt werden.
Die ARGE MK behauptet noch am 22.02.2007 eine
''Positive ARGE-Bilanz im Ausschuss''
pdf
''Dass die ARGE gute Arbeit leistet, drückt sich auch bei den 2.838 Widerspruchsverfahren aus. 404 Klagen wurden eingereicht, nur acht davon wurde stattgegeben.''
Angesichts der mangelhaften Rechtsauskunft der ARGE MK, der desolaten psychischen Verfassung vieler Geschädigter und dem erschreckend geringen Vertrauen der Menschen in die deutsche Rechtsprechung, dürften diese Zahlen nur geringe Aussagekraft bzgl. der Arbeitsleistung haben.
Viel interessanter dürfte die Frage sein, wie ca. 20.000 Bedarfsgemeinschaften/Bescheide
2.838 Widerspruchsverfahren auslösen können . . .
Andererseits ist keine Aussage darüber getroffen, wieviele Widerspruchsbescheide zugunsten der Kunden entschieden wurden, wie wie viel Klagen zurückgenommen wurden, weil die ARGE MK nachträglich gezahlt hat, bzw. wie hoch die Zahl der Klagen ist, die ohne Urteil in einem Erörterungsgepräch entschieden wurden.
Wie sähe wohl das Ergebnis aus, wenn alle Bescheide von unabhängigen Prüfern gegengeprüft werden müssten?
Wie, wenn die ''Kunden'' nicht bei der ersten inkompetenten Abfuhr zurückweichen würden?
Am 15.02.2008 vermeldet die Pressestelle des Sozialgericht Dortmund jedoch:
"Fast jede 2. Hartz IV-Klage erfolgreich"
Der Präsident des Sozialgerichts Dortmund, Martin Löns, berichtet über die weiterhin steigende Klageflut.
"Sorgen bereitet dem Gericht, dass die Qualität von Entscheidungen der Grundsicherungsträger gegenüber der Hartz IV-Startphase im Jahre 2005 nicht spürbar zunimmt.
Gerichtssprecher Ulrich Schorn: "Steigende Klageeingänge und die Erfolgsquote im Jahr 2007 lassen den Schluss zu, dass Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen oftmals nicht in der Lage sind, für die Betroffenen verständliche und gerichtsfeste Bescheide zu erlassen. So ist vielen Sachbearbeitern nicht klar, welche Voraussetzungen die Aufhebung eines Bewilligungsbescheides hat oder wie im Einzelfall die Angemessenheit von Wohn- und Heizkosten zu beurteilen ist."
In einer Pressemitteilung von der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte in Georgenthal/Hohenstein, vom 13. Mai 2009 heißt es:
"Die Eingänge im Bereich der Hartz IV-Verfahren haben auch im vergangenen Jahr in fast allen Bundesländern zugenommen. Dies wird sich aufgrund der tiefgreifenden Wirtschafts- und Finanzkrise noch verstärken. Besonders betroffen von den hohen Eingangszahlen in Bereich Hartz IV ist die Sozialgerichtsbarkeit in den ostdeutschen Bundesländern. Dort kommt mehr als die Hälfte der eingehenden Verfahren aus diesem Rechtsgebiet. Dies beruht vor allem auf der strukturellen Arbeitslosigkeit in diesen Regionen."
Alle Schriftsätze wurden mir von Betroffenen zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Um Zögernde konkret zu ermutigen, wird ihnen hiermit Gelegenheit gegeben die Schriftsätze von Anfang bis Ende mitzulesen, um die Spielregeln der Sozialrechtsprechung hautnah mitverfolgen zu können.
Die Namen der Kläger wurden zu deren Schutz unkenntlich gemacht.
Bitte berücksichtigen Sie, dass hier nur juristische Laien eigene Fälle schildern und Sie mitlesen lassen!
Rechtsberatung ist nicht möglich.
Wenden Sie sich bitte für Ihren konkreten Fall an einen Fachanwalt für Sozialrecht, eine unabhängige Beratungsstelle oder auch an Ihre Gewerkschaften.
Adressverzeichnis
von Beratungsstellen, Rechtsanwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) vom 12. Dezember 2007.
Bei den hier dokumentierten Klagen
ist der Entscheidungszeitraum zu beachten.
Aufgrund einer Vielzahl von Gesetzesänderungen,
gelten teilweise andere Regeln.
Kurze Themenübersicht:
10%-Sanktionen |
Klagen: 001, 002, 004, 043, 073 |
30%-Sanktionen |
Klagen: 007, 015, 016, 021, 029, 031, 043, 044,
047, 049, 068, 073 |
60%-Sanktion |
Klagen: 036, 044, 045 |
100%-Sanktionen
|
Klagen: 018, 022, 023, 024, 025, 026, 039, 046,
057, 080 |
Ablehnung von Beiständen |
Klage : 037 |
Abwrackprämie |
Klage : 028 |
Arbeitsgelegenheiten |
Klagen : 029, 031 |
Aufwandsentschädigung für Betreuer
|
Klagen : 040 |
Bildungspaket (BuT),
Klassenfahrt |
Klagen: 017, 038, 065 |
Eingliederungsvereinbarung VA |
Klage : 015, 016, 080, 106, 131, 133 |
Einkommen |
Klage : 010, 27 |
Erreichbarkeitsanordnung |
Klage : 034 |
Erstausstattung |
Klagen: 035, 059, 062, 085 |
Erstausstattung, Waschmaschine |
Klage : 003 |
EU-Recht
|
Klagen: 051, 050, 053, 054 |
Hausverbot im Jobcenter
|
Klagen: 099, 079, 118 |
KDU 50 m²-Anspruch für NRW |
Klagen: 032, 041, 063 |
Kosten der Unterkunft |
Klagen: 013, 014, 032, 042, 048,077, 084, 117 |
Leistungsklage |
Klagen: 020, 061 |
Mietsenkungsverfahren |
Klagen: 041, 012 |
Rückforderung
|
Klage : 008 |
Strafanzeigen gegen Elo-Aktivist |
Klage : 030, 056 |
Stromsperre |
Klage : 006 |
Umgangsrecht |
Klage : 066 |
Wertersatzklage (1-€-Job, AGH) |
Klage : 033 |
Wohngemeinschaft versus Bedarfsgemeinschaft |
Klage : 061, 079, 089,
107 |