Klage: Beispiel 061gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: Partnervermittlung Jobcenter
Wohngemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft; Mitwirkung; Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht unbeteiligter Dritter;
Strafanzeige bei unterstelltem "Sozialleistungsbetrug"; mangelhafte Recherche bei Staatsanwaltschaft; Täuschung des Richters durch Jobcenter-Akte SGB I §§ 60, 66 § 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.
§ 60 SGB II Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter
(1) Wer jemandem, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, Leistungen erbringt, die geeignet sind, diese Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. Widerspruch W 1656/14
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 19 AS 2439/14 ER, 17.07.2014
Bußgeldbescheid OWi-EV-35502-00867/14--355D57925
|
Kurze Einleitung
Eine Wohngemeinschaft ist keine Bedarfsgemeinschaft. Mit Schreiben vom 05.06.2014 forderte der zuständige Sachbearbeiter eine leistungsberechtigte Frau im Rahmen einer (lediglich behaupteten) Mitwirkungspflicht auf Unterlagen eines Mitbewohners der siebenköpfigen Wohngemeinschaft vorzulegen. Ein junger Mann ging einer Erwerbstätigkeit nach und war kein Kunde des Jobcenters. Außerdem war das Jobcenter darüber unmissverständlich in Kenntnis gesetzt worden, dass keine Beziehung, keine Einstandsgemeinschaft, vorliege. Trotzdem forderte der Sachbearbeiter unter Androhung einer Leistungssperre rechtsgrundlos die Vorlage verschiedener Dokumente zu Einkommen und Vermögen des unbeteiligter Dritten, z.B. "Anlage EK, VM (jeweils nebst denentsprechenden Unterlagen), VE, Einkommensbescheinigungs vom Arbeitgeber ausgefüllt ., die Kontoauszüge der letzten 3 Monate . - komplett. s. Schreiben vom 12.05.2014)" Für das Jobcenter war der Mann kein Kunde, sondern lediglich ein unbeteiligter Dritter. Aus der Tatsache, dass die Wohngemeinschaft seit mehr als einem Jahr Bestand hatte, versuchte das Jobcenter als nun eine "Bedarfsgemeinschaft" zu konstuieren, um Kosten zu sparen. Allerdings hatte sich nie eine Beziehung entwickelt. Als die geforderten Unterlagen des Mitbewohners nicht eingereicht wurden, wurden die Leistungen der Frau kurzerhand eingestellt. Solche Forderungen verletzen regelmäßig Sozialdatenschutzbestimmungen. Diese und drei weitere vom Jobcenter Märkischer Kreis bekannte Verstöße fanden u.a. Eingang in den aktuellen 25. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2013 - 2014 . vom Mai 2015. (ab S. 165; S.241) Nachdem sich das Sozialgericht überzeugt hatte, dass die Vorraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft nicht vorlagen, wurde das Jobcenter Märkischer Kreis verpflichtet die geschuldeten Leistungen nachzuleisten Doch dann hatte ein Jobcenter-Mitarbeiter eine Idee: Wenn Äpfel keine Birnen sind, vielleicht sind aber Birnen doch Äpfel . . . ? Und am gleichen Tag, als er die Nachleistung an die junge Frau veranlasste, leitete er ein Bußgeldverfahren gegen einen unbeteiligten Dritten ein . . .
Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker berichtet über das OWi-Verfahren vor dem Amtsgericht Iserlohn |
Chronologie
12.05.2014 Der Jobcenter-Mitarbeiter stellt die Forderung auf Vorlage von Dokumenten eines Mitbewohners. 05.06.2014 In einer Erinnerung zur Mitwirkung macht der JC-Mitarbeiter 16.06.2014 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 24.06.2014 In einer persönliche Stellungnahme beantwortet die Klägerin Rückfragen des Gerichts. 03.07.2014 Versagungs-/Entziehungsbescheid nach § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) 08.07.2014 Stellungnahme 11.07.2014 Widerspruch 14.07.2014 Der PKH Beschluss bewilligt die Beiordnung des Anwalts unter Berücksichtigung der Schwierigkeit von Sach- und Rechtslage. 17.07.2014 Aufhebungsbescheid 18.07.2014 Das Jobcenter Märkischer Kreis knickt ein um einem Urteil zuvor zu kommen. 23.07.2014 Bestätigung der Aufhebung an Rechtsanwalt Nachspiel
17.07.2014 Aufforderung zur Mitwirkung 28.08.2014 Aufforderung zur Mitwirkung fur den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 18.09.2014 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Ordnungswidrigkeit 21.10.2014 Bußgeldbescheid über 500,00 €
30.10.2014 Bewilligungsbescheid, vorläufig . 30.10.2014 Gegen den Bußgeldbescheid wird Einspruch eingelegt. 31.10.2014 Eingangsbestätigung des Einspruchs 06.11.2014 Absprachewidrige Gebührenkürzung
01.12.2014 Änderungsbescheid . 13.02.2015 Mandatsanzeige 19.02.2015 Hauptverhandlung
|
Urteile zum Thema: Partnervermittlung Jobcenter |
Infos zum Thema: Partnervermittlung Jobcenter |
Presseberichte zum Thema: Partnervermittlung Jobcenter
2015-02-26 lokalkompass.de Jobcenter Märkischer Kreis blamiert sich in mutwillig provoziertem OWi-Verfahren . 2015-02-21 lokalkompass.de „Qualitätsarbeit“ im Jobcenter MK . 2013-01-25 svz.de Eine Hagenerin kämpft gegen das Jobcenter . |
Forenbeiträge zum Thema: Partnervermittlung Jobcenter
2011-05-09 gegen-hartz.de Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? gegen-hartz.de Thema: Iserlohn: "Qualitätsarbeit" im Jobcenter MK - (Verhandlung Bedarfsgemeinschaft) |