Kosten der Unterkunft Jobcenter MK
(Stand: 2014-01-01)
Merkblatt Umzug Iserlohn (Stand: 2012-06-01) Kosten der Unterkunft Jobcenter MK (Stand: 2012-03-05) Mietbescheinigung (Stand: 2008-03-05) Mietpreisspiegel Iserlohn 2012-07 |
Kurze Einleitung
Für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KDU) hat das Bundessozialgericht die so genannte "Produkttheorie" bestätigt. (BSG, Urteil vom 7. 11. 2006 - B 7b AS 10/06 R; BSG, Urteil vom 18. 6. 2008 - B 14/7b AS 44/06 R) Der vom Jobcenter / Märkischen Kreis als angemessen vorgegebene m²-Preis der Kaltmiete für Iserlohn wurde mit 5,06 € , für Hemer mit 4,80 € festgelegt. Außerdem wurden für die Bedarfsermittlung 45 m² für einen Single-Haushalt zugrunde gelegt. Die regional stets abweichende Preisermittlung orientiert sich deutschlandweit an einem qualifizierten Mietspiegel der jeweiligen Kommunen und Städte, sofern ein solcher vorliegt. "Das Bundessozialgericht hat unter dem Az. B 4 AS 154/11 R am 16.5.12 entschieden, dass es hinsichtlich der Angemessenheit bei den Unterkunftskosten auf die WNG – Richtlinien ankommt. Das heißt, zur Bestimmung der abstrakten Angemessenheit der Wohnungsgröße für einen Hartz IV Bezieher in NRW sind von 50 qm für eine und von weiteren 15 qm für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft auszugehen. Das folgt – so das BSG - aus den landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumförderungsgesetz (WNG). Insofern hat das BSG seine ständige Rechtsprechung bestätigt. Bereits am 22.9.2009 (B 4 AS 70/08 R) hatte das BSG hinsichtlich der Rechtslage in NRW eine entsprechende Grundsatzentscheidung gefällt. Die jetzige Entscheidung des BSG ist also keine neue Rechtsprechung. Damit sind rückwirkende Überprüfungsanträge bei den Jobcentern möglich. Bei einer neuen Rechtsprechung wäre dies aufgrund des § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 330 Abs. 1 SGB III nicht zulässig." Quelle: sozialhilfe24.de dazu: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien Für eine allein stehende Person galten bis zum 31.12.2009 nur 45 m² als Rechnungsgröße für angemessen. Abweichend dazu gilt für NRW seit dem 01.01.2010 eine abweichende Regelung, die 50 m² als Berechnungsgrundlage vorgibt. Durch diese zusätzlichen 5 m² gilt für Iserlohn eine um 25,30 € höhere Kaltmiete als angemessen. In der Vergangenheit war das Jobcenter Märkischer Kreis eine Vielzahl von Mietsenkungsverfahren eingeleitet worden. Mit der nun bestätigten Rechtsprechung des BSG hat es für viele dieser Verfahren nie eine Rechtsgrundlage gegeben. Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
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- Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr – IV.5-619-1665/09 vom 12.12.2009 - |
Chronologie | |
30.06.2009 | Mit einer Klage beruft sich der Kläger zunächst auf die vom hessischen Sozialgericht angeregte Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen. Aus 14 Seiten begründet er seine Klage mit Argumenten aus Internetrecherchen. |
14.01.2010 | Der Widerspruchsbescheid der Beklagten zieht zwei Widersprüche in einen ablehnenden Bescheid zusammen. |
05.02.2010 | Klage |
24.11.2010 | Überprüfungsantrag |
03.12.2010 | Ablehnungsbescheid |
29.12.2010 | Widerspruch |
14.01.2011 | ablehnender Widerspruchsbescheid |
18.12.2011 | Ladung zum Erörterungstermin am 13.12.2011. Die Anwesenheit von Prozessbeobachtern wurde ausdrücklich seitens des JC MK ausgeschlossen. |
13.12.2011 | In dem Sitzungsprotokoll vom Erörterungstermin wird eine Einzelfallregelung mit Wirkung für die Zukunft festgeschrieben. Dem erfolgreichen Kläger wird darin eine verbindliche Kostenzusage gemacht, die selbst über die bisherige angemessene Kaltmiete + 5m² hinausgeht. Für die zurückliegenden Jahre wird eine Nachzahlung fällig. - Ohne erfahrenen Rechtsbeistand wäre die Unterdeckung der Kosten der Unterkunft möglicherweise nie berücksichtigt worden, da diese Präzisierung der Klageforderung zusätzlich herausgearbeitet werden musste. |
18.12.2012 | Eine Entscheidung über einen Antrag auf Kostenerstatttung auf Erstattung von Kosten im Vorverfahren gem. § 63 SGB X steht noch aus. |
Urteile zum Thema: KDU - 50 m², Wohnraumnutzungsbestimmungen
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Urteile zum Thema: Analyse & Konzepte, Hamburg |
Fazit:
Die ARGE MK verursachte durch das hartnäckig uneinsichtige Verhalten der Widerspruchstelle Folgekosten in Höhe von mehreren Einhundert € für die Steuerzahler.
Hier wird deutlich, warum die Kosten für Hartz IV tatsächlich explodieren. |
Hier einige Reaktionen auf diese Fallschilderung aus Internetforen:
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