Klage: Beispiel 032

gegen das Jobcenter Märkischer Kreis


Thema: Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen in NRW

haben Anspruch auf 50 qm Wohnfläche

SGB II § 22




Widerspruch W 835/09
Widerspruch W 58/10
Widerspruch W 143/10
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 104/09, 30.06.2009
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 563/10, 13.12.2010








          Kosten der Unterkunft Jobcenter MK    (Stand: 2014-01-01)

          Merkblatt Umzug Iserlohn    (Stand: 2012-06-01)

          Kosten der Unterkunft Jobcenter MK    (Stand: 2012-03-05)

          Mietbescheinigung    (Stand: 2008-03-05)

          Mietpreisspiegel Iserlohn 2012-07    





        Kurze Einleitung

Für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KDU) hat das Bundessozialgericht die so genannte "Produkttheorie" bestätigt. (BSG, Urteil vom 7. 11. 2006 - B 7b AS 10/06 R;    BSG, Urteil vom 18. 6. 2008 - B 14/7b AS 44/06 R)

Der vom Jobcenter / Märkischen Kreis als angemessen vorgegebene m²-Preis der Kaltmiete für Iserlohn wurde mit 5,06 € , für Hemer mit 4,80 € festgelegt. Außerdem wurden für die Bedarfsermittlung 45 m² für einen Single-Haushalt zugrunde gelegt. Die regional stets abweichende Preisermittlung orientiert sich deutschlandweit an einem qualifizierten Mietspiegel der jeweiligen Kommunen und Städte, sofern ein solcher vorliegt.

"Das Bundessozialgericht hat unter dem Az. B 4 AS 154/11 R am 16.5.12 entschieden, dass es hinsichtlich der Angemessenheit bei den Unterkunftskosten auf die WNG – Richtlinien ankommt.
Das heißt, zur Bestimmung der abstrakten Angemessenheit der Wohnungsgröße für einen Hartz IV Bezieher in NRW sind von 50 qm für eine und von weiteren 15 qm für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft auszugehen. Das folgt – so das BSG - aus den landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumförderungsgesetz (WNG). Insofern hat das BSG seine ständige Rechtsprechung bestätigt. Bereits am 22.9.2009 (B 4 AS 70/08 R) hatte das BSG hinsichtlich der Rechtslage in NRW eine entsprechende Grundsatzentscheidung gefällt. Die jetzige Entscheidung des BSG ist also keine neue Rechtsprechung. Damit sind rückwirkende Überprüfungsanträge bei den Jobcentern möglich. Bei einer neuen Rechtsprechung wäre dies aufgrund des § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 330 Abs. 1 SGB III nicht zulässig."

Quelle: sozialhilfe24.de

dazu:   http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien

Für eine allein stehende Person galten bis zum 31.12.2009 nur 45 m² als Rechnungsgröße für angemessen. Abweichend dazu gilt für NRW seit dem 01.01.2010 eine abweichende Regelung, die 50 m² als Berechnungsgrundlage vorgibt.
Durch diese zusätzlichen 5 m² gilt für Iserlohn eine um 25,30 € höhere Kaltmiete als angemessen. In der Vergangenheit war das Jobcenter Märkischer Kreis eine Vielzahl von Mietsenkungsverfahren eingeleitet worden. Mit der nun bestätigten Rechtsprechung des BSG hat es für viele dieser Verfahren nie eine Rechtsgrundlage gegeben.




Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)    .

- Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr – IV.5-619-1665/09 vom 12.12.2009 -





         Chronologie



30.06.2009 Mit einer  Klage  beruft sich der Kläger zunächst auf die vom hessischen Sozialgericht angeregte Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen. Aus 14 Seiten begründet er seine Klage mit Argumenten aus Internetrecherchen.
14.01.2010 Der  Widerspruchsbescheid   der Beklagten zieht zwei Widersprüche in einen ablehnenden Bescheid zusammen.
05.02.2010 Klage
24.11.2010 Überprüfungsantrag
03.12.2010 Ablehnungsbescheid
29.12.2010 Widerspruch
14.01.2011 ablehnender Widerspruchsbescheid
18.12.2011 Ladung   zum Erörterungstermin am 13.12.2011. Die Anwesenheit von Prozessbeobachtern wurde ausdrücklich seitens des JC MK ausgeschlossen.
13.12.2011 In dem  Sitzungsprotokoll   vom Erörterungstermin wird eine Einzelfallregelung mit Wirkung für die Zukunft festgeschrieben. Dem erfolgreichen Kläger wird darin eine verbindliche Kostenzusage gemacht, die selbst über die bisherige angemessene Kaltmiete + 5m² hinausgeht. Für die zurückliegenden Jahre wird eine Nachzahlung fällig. - Ohne erfahrenen Rechtsbeistand wäre die Unterdeckung der Kosten der Unterkunft möglicherweise nie berücksichtigt worden, da diese Präzisierung der Klageforderung zusätzlich herausgearbeitet werden musste.
18.12.2012 Eine Entscheidung über einen Antrag auf Kostenerstatttung auf Erstattung von Kosten im Vorverfahren gem. § 63 SGB X steht noch aus.






         Urteile zum Thema: KDU - 50 m², Wohnraumnutzungsbestimmungen




         Urteile zum Thema:    Analyse & Konzepte, Hamburg




         Infos zum Thema: KDU - 50 m², Wohnraumnutzungsbestimmungen

2013-01-02    Arbeitshilfe zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen der Unterkunft im Rahmen kommunaler Satzungen       . (68 S., 1007 kb)

2013-12-10    Mietspiegel MK.pdf

2012-07    Mietpreisspiegel Iserlohn 2012

2012- Mietspiegel HSK

2012-08-05    Hartz-IV-Wohnregelung verfassungswidrig?       .

2009-12-12    Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW (WNB)     .

2012-06-17    KdU-Strategie-NRW-Harald-Thome     .

2012-06-09 derWesten    Wichtiges Urteil für "Hartz-IV-ler"

2012-06-08    Offener Brief an die Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag NRW     .

2011-12-21    Bundessozialgericht kippt Duisburger Mietobergrenze BSG, B 4 AS 19/11 R, 20.12.2011

2011-11-29  Arbeitslosen droht Zwang zum Umzug -
40 000 Euro will der Kreis investieren, um "auf mathematisch wissenschaftlicher Basis" feststellen zu lassen, ab wann die Miete eines Arbeitslosen vom Jobcenter als "nicht angemessen" beurteilt werden kann.


2011-06-17   Pressemeldung des Justizministerium:  Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen haben Anspruch auf 50 m² Wohnfläche     .

2011-06-14  Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen haben Anspruch auf 50 m² Wohnfläche

2009-12-12 Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)  RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr – IV.5-619-1665/09 v. 12.12.2009     .






         Fazit:

Die ARGE MK verursachte durch das hartnäckig uneinsichtige Verhalten der Widerspruchstelle
Folgekosten in Höhe von mehreren Einhundert € für die Steuerzahler.
  • Verfahrenskosten Erörterungstermin, 55 min
  • Arbeitszeit der Richterin,
  • Arbeitszeit der Widerspruchstelle
  • Kostenerstattung für den Widerspruch, 30,00 €
  • Fahrtkostenerstattung, Lohnausfall, ca. 20 €
  • Portokosten der ARGE MK , an den Kunden, das Gericht

Hier wird deutlich, warum die Kosten für Hartz IV tatsächlich explodieren.



Hier einige Reaktionen auf diese Fallschilderung aus Internetforen:
  • Lokalkompass - Jobcenter Märkischer Kreis - Erfolgreiche Klage wegen unrechtmäßiger Mietkürzung

  • ELO-Forum - Jobcenter MK muss 2 Jahre Miete nachzahlen

  • Tacheles - NRW: Jetzt noch Mietnachzahlung für 2010/2011 sichern

  • hartz4-forum - NRW: Jetzt noch Mietnachzahlung für 2010/2011 sichern

  • chefduzen.de - NRW: Jetzt noch Mietnachzahlung sichern

  • sozialleistungen.info - NRW: Jetzt noch Mietnachzahlung sichern

  • forum.derwesten.de - NRW: Jetzt noch Mietnachzahlung für 2010/2011 sichern







                       
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