Klage: 133gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: EGV VA
SGB II § 15 Widerspruch eR1 -35502-0
SG Dortmund, S 70 As 4488/20 ER, 09.12.2020
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Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einleitung |
2. Gesetzliche Grundlage |
3. Chronologie |
4. Urteile zum Thema |
5. Infos zum Thema |
6. Presseberichte zum Thema |
7. Foreneinträge zum Thema |
Kurze Einleitung
Es ist erschreckend zu beobachten, das auch im 15. Jahr mit Hartz IV, selbst langjährige Jobcenter-Mitarbeiter nicht in der Lage sind, rechtskonforme und für die Leistungsberechtigten sinnvolle Eingliederungsvereinbarungen auszuhandeln. Weder die Qualitätssicherung im Jobcenter (die Widerspruchstelle), noch die offensichtlich weit überbezahlte Bereichsleitung Recht nehmen die Aufgabe wahr gesetzliche Änderungen und auch aktuelle Gerichtsentscheidungen auszuwerten und an die Leistungssachbearbeiter weiter zu vermitteln. Aber unzureichend geschulte Mitarbeiter garantieren eine überdimensional hohe Fehlerquote in den Bescheiden. In der freíen Wirtschaft werden Qualitätsprüfer fristlos entlassen, wenn sie zu wiederholten Malen, die gleichen Fehler durchgehen lassen. Vergessen wir nicht, im Normalfall hätten keine berechtigten Widersprüche zur Klage werden dürfen, wenn die Widerspruchsstellen nicht demmaßen schlampig arbeiten würden. Die hohen Erfolgsquoten der Kläger, sind ein Beleg für die schlampige Arbeit der Geschäftsführung und "Qualitätsicherung". |
Chronologie
17.05.2020 Bewilligungsbescheid 17.08.2020 Gesprächstermin, der Entwurf einer Eingliederungsvereinbarung war bereits fertig 01.09.2020 Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt 08.10.2020 Widerspruch 17.10.2020 Klage 09.12.2020 Beschluss S 70 As 4488/20 ER
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Infos zum Thema: EGV VA ![]() |
Presseberichte zum Thema: EGV VA ![]() |
Forenbeiträge zum Thema: EGV VA ![]() |