Klage: Beispiel 040

gegen das Jobcenter Märkischer Kreis


Thema: Anrechnung einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer

SGB II § 11 Einkommen


Jobcenter Märkischer Kreis, Widerspruchsbescheid W 2682/12, 14.02.2013
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 30 AS 986/13, 09.10.2013 - negativer PKH-Bescheid
Richter Dr. Becker

Landessozialgericht NRW, Az.: L 6 AS 1976/13 B, 14.03.2014 - positive PKH-Entscheidung

Sozialgericht Dortmund, Az.: S 30 AS 986/13, 30.04.2015
Richter Dr. Wietfeld, ehrenamtliche Richter Eulberg & Richterin Heil

Sozialgericht Dortmund, Az.: S 35 AS 2637/19 - Zinsklage
Richter Onken


"Der angefochtene Bescheid ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten.

Denn die Voraussetzungen für die teilweise Aufhebung der o.g. Bewilligungsbescheide

und das Erstattungsverlangen waren nach Ansicht der Kammer nicht gegeben.
"




        Kurze Einleitung

Als Aufwandsentschädigung für gerichtliche bestellte Betreuer war 2012 eine Jahrespauschale von 323,00 € vorgesehen. Das entsprach einer monatlichen Pauschale von 26,92 €.

Die monatliche Freibetragsgrenze für Einkommen im SGB II-Bezug liegt noch immer bei 100,00 €, also 1200,00 € im Jahr.

Zuviel fand das Jobcenter Märkischer Kreis und kürzte eigenmächtig die Leistungen. Das durften sie aber nicht.

Als nach erfolgreichem Urteil die Auszahlung weiter verschleppt wurde, stellte der Kläger Antrag auf einen vollstreckbaren Titel zur Pfändung im Jobcenter Märkischer Kreis.

Nun wurde die Zustellung durch das Sozialgericht so lange weiter verzögert, bis das Jobcenter der Zahlungsverpflichtung nachgekommen war.

Dabei ging es eigentlich nur um 103,40 € und eine bisher ungeklärte Rechtsfrage.

(ähnlich: Übungsleiterpauschalen, Ehrenamt)




         Chronologie



2012-3-02     Zahlungseingang einer Jahrespauschale in Höhe von 323 € für das Jahr 2011.

2012-05-21     Anhörung

2012-11-08     Aufhebungs- und Erstattungsbescheid (103,40 €)

2012-11-20     Widerspruch

2013-01-27     Es wurde Antrag auf Prosesskostenhilfe gestellt (PKH)

2013-02-14     Widerspruchsbescheid W 2682/12
"Entgegen der Auffassung des Bevöllmächtigten des Widerspruchsführers kann § 3 Abs. 4 Alg II-VO vorliegend nicht zur Anwendung kommen, da im Rahmen des § 3 Abs. 4 Alg II-VO die Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit geregelt wird.

Eine solche Tätigkeit liegt beim Widerspruchsführer jedoch nicht vor. Auch eine Aufteilung auf sechs Monate kommt nicht in Betracht, da der Leistungsanspruch des Widerspruchsführers bei einer Anrechnung in einem Monat nicht entfällt (§ 11 Abs. 3 SGB II).

Nach Abzug des o.g. Einkommensbetrages ergibt sich für den Widerspruchsführer für die Zeit vom 01.03.2012 bis zum 31.03.2012 ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von 572,71 €."


2013-03-06     Klage

2013-10-09     Mit einem "unanfechtbaren" PKH-Beschluss, wies der damals Vorsitzende Richter Becker den Antrag als chancenlos ab.
                        Kurz darauf wurde der PKH-Antrag erfolgreich mit einer Beschwerde angefochten und zu Gunsten des Klägers abgeändert.

2013-10-22     Beschwerde wegen PKH Beschluss Betreuerpauschale

2014-03-14     LSG NRW    PKH-Entscheidung L 6 AS 1976/13 B

2015-04-30     Sitzungsprotokoll
"Der Bescheid vom 08.11.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.02.2013 wird aufgehoben.

Die außergerichtlichen und erstattungsfähigen Kosten des Klägers trägt der Beklagte.

Die Berufung wird zugelassen."


2015-04-30     Urteil
"Entscheidungsgründe

Die zulässige Klage ist begründet.

Der angefochtene Bescheid ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten.

Denn die Voraussetzungen für die teilweise Aufhebung der o.g. Bewilligungsbescheide und das Erstattungsverlangen waren nach Ansicht der Kammer nicht gegeben."


2015-06-10     Antrag auf vollstreckbaren Titel

2015-07-15     Durch weitere Verzögerungen bei Gericht wurde die vollstreckbare Ausfertigung (leider) erst nach Zahlungseingang übersand,
                        fast drei Jahre nach der rechtswidrigen Selbstbedienung.







§ 44 SGB I Verzinsung

2020-07-20     Antrag auf Verzinsung
"§ 44 SGB I Verzinsung - Erinnerung, Mahnung
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 30 AS 986/13, 30.04.2015
Aufwandsentschädigung für Betreuer: 01.03.2012 bis 23.02.2014 (Anweisungstermin verspätet 15.07.2015)
103,40 Euro
beispielklagen.de/klage040

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Weisungslage der Bundesagentur für Arbeit hat die Behörde bei verspäteter Leistungsgewährung den nach zu leistenden Betrag von Amtswegen mit 4% zu verzinsen. Eine ausdrückliche Antragstellung des Leistungsberechtigten ist nicht erforderlich.

Sie haben diese Verzinsung gesetzwidrig verschwiegen und unterlassen.

BSG bestätigt Anspruch auf 4% Zinsen bei verspäteter Zahlung Kassel (epd). Behörden müssen Nachzahlungen von Sozialleistungen grundsätzlich auch verzinsen. Der Verzinsungsanspruch entsteht nach sechs Kalendermonaten ab Abgabe des vollständigen Antrags auf Sozialleistungen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag (den 03.07.2020) verkündeten Urteil klarstellte. (AZ: B 8 SO 15/19 R)"

Behörden müssen Nachzahlungen von Sozialleistungen grundsätzlich auch verzinsen








         Urteile zum Thema: Betreuerpauschale



2014-08-20   SG Cottbus, S 2 AS 3428/12     .




         Infos zum Thema:





2009-09-01     § 1835a BGB Aufwandsentschädigung     .

2013-01-01     Ehrenamtsstärkungsgesetz Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen (Ehrenamtsstärkungsgesetz - EhrAmtStG k.a.Abk.)     .

2013-01-01     Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) Basisinformationen über den Vorgang     .

2002-05-24     Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen (EhrBetätV)     .






         Presseberichte zum Thema: abc










         Fazit:

Das Jobcenter Märkischer Kreis verursachte durch das hartnäckig uneinsichtige Verhalten der Widerspruchstelle
Folgekosten in Höhe von mehreren Einhundert € für die Steuerzahler.
  • Verfahrenskosten,
  • Anwaltskosten
  • Arbeitszeit des Richters
  • Arbeitszeit der Widerspruchstelle
  • Fahrtkostenerstattung
  • Portokosten des Jobcenter MK , an den Kunden, das Gericht

Hier wird deutlich, warum die Kosten für Hartz IV tatsächlich explodieren.









                       
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