Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
an das JobCenter Märkischer Kreis u.a.
Gesunde Meinungsbildung lebt von Information. Das Internet hat sich dabei zu der Informationsquelle überhaupt entwickelt. Mit der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes ist es den Bürgern nunmehr möglich, auch behördliches Handeln zu hinterfragen.
Auf diesen Seiten sollen der Öffentlichkeit Informationen zugängig gemacht werden, die sie in der lokalen Presse vermissen werden. Der Themenkreis der hier dokumentierten IFG-Anfragen beschränkt sich dabei schwerpunktmäßig auf die Sozialbehörden im Märkischen Kreis.
Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen
"Ein demokratisches Gemeinwesen lebt von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Prozess und der Kontrolle staatlichen Handelns. Dies setzt voraus, dass staatliches Handeln nachvollziehbar ist. Das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) gewährt den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen einen grundsätzlich freien Zugang zu allen bei den öffentlichen Stellen des Landes vorhandenen Informationen. In der Bundesrepublik Deutschland nahm das Land Brandenburg mit dem ersten Informationsfreiheitsgesetz eine Vorreiterrolle ein. Auch die meisten anderen Bundesländer haben inzwischen Informationsfreiheitsgesetze. Für die Bundesverwaltung gilt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes."
Bereits am 20.11.2006 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit eine verplichtende Geschäftsanweisung. zum Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz.
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Die Anweisung war zunächst bis auf den 31.12.2010 datiert. Mit dem 01.01.2011 wurden im Zuge einer Gesetzesänderung alle Jobcenter dem Bund unterstellt, so dass das IFG nunmehr bundesweit anzuwenden ist.
Anfrage 034 - Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II
Anfrage 032 - Unterbringungskosten von Strafgefangenen in Justizvollzugsanstalten