IFG Anfrage 006

Arbeitsgelegenheiten




       

Kurze Inhaltsübersicht:


  I.    Die Prüfberichte des Bundesrechnungshofes - und die Anpassungen der BA in deren Handlungsanweisungen
 II.    Antrags- und Bearbeitungsformulare für AGHs der Bundesagentur für Arbeit
III.    Urteil des Oberverwaltungsgericht zu Geltung des IFG für den Bundesrechnungshof (8 A 2593/10)
IV.    Der Bundesrechnungshof scheitert im Revisionverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az.: 7 C 1.12 )
V.    Die IFG-Anfrage nach dem Urteil



Kurze Einleitung

Seit der Einführung von Hartz IV wurden Arbeitsgelegenheiten (AGH) genutzt, um die Arbeitslosenstatistik zu manipulieren. Teilnehmer an solchen AGHs und Trainingsmaßnahmen werden in der Arbeitslosenstatistik grundsätzlich nicht mit eingerechnet. Zum anderen wird der Abbau von Arbeitsplätzen im Schatten der 1-Euro-Jobs regelmäßig kritisiert. Neben dem Missbrauch der "billigen Arbeitskräfte" findet eine stetig steigende Verschwendung von Steuermitteln statt. Über Jahre wurden jährlich mehr als wenigstens 1 Milliarde Euro verbrannt. Für die Betroffenen zumeist völlig nutzlos, für die so genannten Träger aber ein lukrativer Mitnahmeeffekt, meist ohne nennenswerte Gegenleistung. Eine Übernahme in den ersten Arbeitsmarkt erfolgte nur in Ausnahmefällen.

1. Die Prüfberichte des Bundesrechnungshof


Der Bundesrechnungshof hat in mehreren Untersuchungen die Praxis der Arbeitsgelegenheiten auf den Prüfstand gestellt. Die Prüfberichte kritisierten im Wesentlichen die Nutzlosigkeit der Maßnahmen für die Betroffenen und die Mitnahmeeffekte der Träger.

Aber "wenn das Kriterium der Zusätzlichkeit bei fast 25 % der 1-Euro-Jobs nicht vorgelegen hat, waren diese 1-Euro-Jobber doch logischerweise regulär bei den Maßnahmeträgern beschäftigt (ansonsten Schwarzarbeit) und dann stellt sich doch die Frage nach den evtl. Straftaten der Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 AO) und des Sozialversicherungsbetruges (§ 266a StGB), neben den Subventionsbetrug durch die unrechtmäßig angenommen Maßnahmepauschalen, oder sehe ich das falsch?" (Quelle)


Alle Prüfungsberichte des BRH kritisierten massive Rechtsverstöße vieler Träger. Zu den dokumentierten Vorwürfen zählten regelmäßig die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze, Mitnahmeeffekte bei Steuermitteln, Verstöße gegen die "Zusätzlichkeit" und "Wettbewerbsneutralität", sowie mangelndes öffentliches Interesse.
Viele Träger legten keinen Wert auf die individuelle Förderung der Erwerbslosen, und missbrauchten diese für die Erledigung ihrer regulären Pflichtaufgaben, ja, sogar zur Gewinnmaximierung im Akkord.

Trotz aller sorgfältig vorgetragenen Kritik des BRH wurde der Missbrauch an der Basis nicht nennenswert bekämpft, profitierten die Argen und Jobcenter doch von der frisierten Arbeitslosenstatistik.


  • BRH 2004-11-15    Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2005   Arbeitshilfe: Stand: 02.09.2005   (24 S.) .
     
  • BRH 2005-12-12    Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 ⇒   Arbeitshilfe: Stand:   .   .
     
  • BRH 2006-04-03     Mitteilung über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 SGB (öffentliche Arbeitsgelegenheiten
                                           nach dem Mehraufwandprinzip) vom 03.04.2006, Az. VI 6 2005 - 0977

     
  • BRH 2006-05-19    Bericht an den Haushaltsausschuss und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des deutschen Bundestages   (pdf, 40 S.)    .
     
  • BRH 2006-11-13       (S. 113 ff.)    . ⇒   Arbeitshilfe:
     
  •          2007     ⇒   Arbeitshilfe: Stand: 27.07.2007
     
  •          2007     ⇒   Arbeitshilfe: Stand: 01.10.2007   (pdf, 28 S.)
     
  • BRH 2007-11-21     Mitteilung über die Prüfung der wirtschaftlichen und zielgerichteten Durchführung und der Erfolgsbeobachtung
                                           von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II vom 21.11.2007, Az. VI 6 -2006 -1133

     
  • BRH 2008-04-29     Auszug aus BRH-Bericht    (pdf, 26 S.)    .
     
  • BRH 2008-08-23     Mitteilung über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und derArbeitsbeschaffungsmaßnahmen
                                           im Rechtskreis des SGB II - Hauptteil - vom23.05.2008, Az. VI 6 -2007 - 0932

     
  •          2009     ⇒   Arbeitshilfe: Stand: 14.07.2009  .

  • BRH 2010-08-10     Mitteilung über die Prüfling der Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Beschäftigungsförderung (§§ 16d und i 6e SGB II)
                                           vom 10.08.2010, Az. VI 6 2009 - 0740

     
  • BRH 2010-08-10     Mitteilung über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Beschäfligungsförderung (§§ 16d und 16e SGB II)
                                           - Teilbericht 1 - vom 10.08,2010, Az. VI 6 - 2009 - 0740

     
  • BRH 2010-08-10     Mitteilung über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Beschäftgungsförderung (§§ 16d und 16e SGBII)
                                           - Teilbericht 2 - vom 10.08.2010, Az. VI 6 - 2009 - 0740

     
  • BRH 2010-08-11    Prüfbericht des BRH 2010      ⇒   Arbeitshilfe: Stand: 5. Änderung Januar 2011    .     *  
    .

  •       2011-06-20    Leistung zur Eingliederung         ⇒   Stand: 20.06.2011 .
     

  •            ⇒   2011-11-14   Bemerkungen 2011   zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes     .    (AGH ⇒ S. 198)

  • BRH 2011-11-29     3. Bericht - über die Prüftätigkeit im Rahmen der Ausübung der Fachaufsicht über die BA durch das BMAS von 2009 bis 2010     .

  • 2012-03-06            Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rechtskreis SGB II: Ländervergleich 01/2010 bis 02/2012     . 9 S.

  •            ⇒   2012-03-14   Vertragsbedingungen über die Durchführung einer Maßnahme bei einem Träger im Einzelfall gemäß (6 S.) .   (pdf, 6 S.)

  •            ⇒   2012-04  Fachliche Hinweise   (pdf, 29 S.)

  •            ⇒   2012-04   Verbesserung-Eingliederungschancen    (pdf, 24 S.)




  • 2. Antrags- und Bearbeitungsformulare für AGHs der Bundesagentur (BA)


  • ?     Hinweise für Maßnahmeträger - Maßnahmen bei einem Träger im Einzelfall gemäß § 46 I S. 1 Nr. 2 SGB III / § 16 I SGB II i.V.m. § 46 I S. 1 Nr. 2 SGB III    (3 S.)     .

  • 2009-03-11  Vertragsbedingungen über die Durchführung einer Maßnahme bei einem Träger im Einzelfall  gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III  (7 S.)

  • 2011-05-30   Die Formulare und  Unterlagen der BA  zur Überprüfung, Begleitung und Abrechnung von Arbeitsgelegenheiten geben Einblick
    in die Bürokratie hinter den 1-Euro-Jobs. (Zusammenfassung, 54 S.) .

  •   1   Planungsniederschrift zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) SGB II AGH  2 - 01/10
      2   Antrag auf Förderung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) SGB II AGH  3 - 10/09
      3   Angaben zur Maßnahme SGB II AGH 3a - 10/09
      4   Stellenbeschreibung (Stellenangebot) SGB II AGH 3b - 10/09
      5   Finanzierungsnachweis / Erklärung des Trägers SGB II AGH 3c - 10/09
      6   Eignung des Maßnahmeträgers SGB II AGH 3d - 10/09
      7   Fachliche Feststellung zum Antrag auf Förderung SGB II AGH  4 - 10/09
      8   Förderung einer Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) - Bewilligungsbescheid - SGB II AGH  5 - 10/09
      9   Förderung einer Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) - Änderungsbescheid - SGB II AGH  6 - 10/09
    10   Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II - AGH Monatsbericht - SGB II AGH  7 - 10/09
    11   Auszahlungsverfügung SGB II AGH  8 - 10/09
    12   Zwischenbericht SGB II AGH  9 - 10/09
    13   Ergebnisbericht SGB II AGH 10 - 10/09
    14   Teilnehmerbeurteilung des Trägers SGB II AGH 11 - 01/10
    15   Maßnahme-/Trägerbeurteilung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin ausschließlich für die Vermittliung und die Integrationsarbeit SGB II AGH 12 - 12/09
    16   Merkliste zur Vorbereitung auf die Prüfung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung SGB II AGH 13 - 01/10
    17   Prüfungsniederschrift SGB II AGH 13 - 01/10




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  • SGB II - Arbeitshilfe  - Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II     (Stand: Juli 2009, 44 S.)    .
    mit redaktioneller Anpassung an das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 30.11.2010 (BT-Drs. 17/3404)


  • Sofortangebot MK - § 15a
    "§ 15a Sofortangebot (SGB II, Stand: 13.05.2011)
    Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buchunverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden."





  • 3. Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen


  • In einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen  Az: 8 A 2593/10 vom 26.10.2011 hat das Gericht klargestellt, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch auf Informationen des Bundesrechnungshofs Anwendung finden muss.
    Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 26.10.2011 der Klage eines Journalisten auf Übersendung von Prüfungsniederschriften des Bundesrechnungshofs stattgegeben.
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts, das die Klage abgewiesen hatte, entschied das Oberverwaltungsgericht, dass dem Kläger grundsätzlich ein Informationsanspruch zustehe. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes finde auch auf den Bundesrechnungshof Anwendung, da dieser im Rahmen seiner Prüftätigkeit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehme.

    Pressemeldung vom 27.10.2011:   Justiz NRW


  • BVerwG 7 C 3.11      .     Volltext: BVerwG 7 C 3.11    .
    8 A 2593/12


    4. BRH scheitert im Revisionverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht


  • 03.11.2011. In einer  Pressemitteilung  zu den Verfahren BVerwG 7 C 3.11 und BVerwG 7 C 4.11 hatte das BVerfG festgestellt, dass das IFG grundsätzlich auf Bundesministerien anwendbar sei. Der Bundesrechnungshof sah sich als die "Vierte Macht im Staate". Die Zukunft wird es zeigen.


  • Am 15.11.2012 stellte das Bundesverwaltungsgericht abschließend fest: Der Bundesrechnungshof untersteht dem Informationsfreiheitsgesetz und muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben. (Az. BVerwG 7 C 1.12) Schluss mit der Geheimniskrämerei.

    Pressemeldung vom 15.11.2012:   Bundesrechnungshof muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben     .
    Bundesrechnungshof muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben     .

    Beschluss Streitwert: 5.000,00 €    .

    Link

    Volltext: BVerwG 7 C 3.11    .    







  • 5. Die IFG-Anfrage nach dem Urteil



    Am 15.12.2012 wurden die Anfragen an die Bundesagentur und den Bundesrechnungshof und BMAS über das Portal Fragdenstaat.de erneut gestellt und mit der aktuellen Rechtslage begründet.

    2013-01-08    Antwort

    2013-03-05    Mit Schreiben .

    Zwei Berichte wurden zur Veröffentlichung freigegeben: 19.05.2006    . 29.04.2008    .





    Infos zum Thema: Bundesrechnungshof und Informationsfreiheitsgesetz





    2011-12-05       .

    2010 Heft 10   Ministerialrat Andreas Reus & Regierungsdirektor Dr. Peter Mühlhausen / IFG-Auskunftsrechte zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit der Rechnungshöfe?   .






                           
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