Kurze Inhaltsübersicht: |
I. Die Prüfberichte des Bundesrechnungshofes - und die Anpassungen der BA in deren Handlungsanweisungen |
II. Antrags- und Bearbeitungsformulare für AGHs der Bundesagentur für Arbeit |
III. Urteil des Oberverwaltungsgericht zu Geltung des IFG für den Bundesrechnungshof (8 A 2593/10) |
IV. Der Bundesrechnungshof scheitert im Revisionverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az.: 7 C 1.12 ) |
V. Die IFG-Anfrage nach dem Urteil |
Kurze Einleitung
Seit der Einführung von Hartz IV wurden Arbeitsgelegenheiten (AGH) genutzt, um die Arbeitslosenstatistik zu manipulieren. Teilnehmer an solchen AGHs und Trainingsmaßnahmen werden in der Arbeitslosenstatistik grundsätzlich nicht mit eingerechnet. Zum anderen wird der Abbau von Arbeitsplätzen im Schatten der 1-Euro-Jobs regelmäßig kritisiert. Neben dem Missbrauch der "billigen Arbeitskräfte" findet eine stetig steigende Verschwendung von Steuermitteln statt. Über Jahre wurden jährlich mehr als wenigstens 1 Milliarde Euro verbrannt. Für die Betroffenen zumeist völlig nutzlos, für die so genannten Träger aber ein lukrativer Mitnahmeeffekt, meist ohne nennenswerte Gegenleistung. Eine Übernahme in den ersten Arbeitsmarkt erfolgte nur in Ausnahmefällen. 1. Die Prüfberichte des BundesrechnungshofDer Bundesrechnungshof hat in mehreren Untersuchungen die Praxis der Arbeitsgelegenheiten auf den Prüfstand gestellt. Die Prüfberichte kritisierten im Wesentlichen die Nutzlosigkeit der Maßnahmen für die Betroffenen und die Mitnahmeeffekte der Träger. Aber "wenn das Kriterium der Zusätzlichkeit bei fast 25 % der 1-Euro-Jobs nicht vorgelegen hat, waren diese 1-Euro-Jobber doch logischerweise regulär bei den Maßnahmeträgern beschäftigt (ansonsten Schwarzarbeit) und dann stellt sich doch die Frage nach den evtl. Straftaten der Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 AO) und des Sozialversicherungsbetruges (§ 266a StGB), neben den Subventionsbetrug durch die unrechtmäßig angenommen Maßnahmepauschalen, oder sehe ich das falsch?" (Quelle) Alle Prüfungsberichte des BRH kritisierten massive Rechtsverstöße vieler Träger. Zu den dokumentierten Vorwürfen zählten regelmäßig die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze, Mitnahmeeffekte bei Steuermitteln, Verstöße gegen die "Zusätzlichkeit" und "Wettbewerbsneutralität", sowie mangelndes öffentliches Interesse. Viele Träger legten keinen Wert auf die individuelle Förderung der Erwerbslosen, und missbrauchten diese für die Erledigung ihrer regulären Pflichtaufgaben, ja, sogar zur Gewinnmaximierung im Akkord. Trotz aller sorgfältig vorgetragenen Kritik des BRH wurde der Missbrauch an der Basis nicht nennenswert bekämpft, profitierten die Argen und Jobcenter doch von der frisierten Arbeitslosenstatistik. nach dem Mehraufwandprinzip) vom 03.04.2006, Az. VI 6 2005 - 0977 von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II vom 21.11.2007, Az. VI 6 -2006 -1133 im Rechtskreis des SGB II - Hauptteil - vom23.05.2008, Az. VI 6 -2007 - 0932 vom 10.08.2010, Az. VI 6 2009 - 0740 - Teilbericht 1 - vom 10.08,2010, Az. VI 6 - 2009 - 0740 - Teilbericht 2 - vom 10.08.2010, Az. VI 6 - 2009 - 0740 . |
2. Antrags- und Bearbeitungsformulare für AGHs der Bundesagentur (BA)in die Bürokratie hinter den 1-Euro-Jobs. (Zusammenfassung, 54 S.) . |
1 | Planungsniederschrift zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) | SGB II AGH 2 - 01/10 |
2 | Antrag auf Förderung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) | SGB II AGH 3 - 10/09 |
3 | Angaben zur Maßnahme | SGB II AGH 3a - 10/09 |
4 | Stellenbeschreibung (Stellenangebot) | SGB II AGH 3b - 10/09 |
5 | Finanzierungsnachweis / Erklärung des Trägers | SGB II AGH 3c - 10/09 |
6 | Eignung des Maßnahmeträgers | SGB II AGH 3d - 10/09 |
7 | Fachliche Feststellung zum Antrag auf Förderung | SGB II AGH 4 - 10/09 |
8 | Förderung einer Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) - Bewilligungsbescheid - | SGB II AGH 5 - 10/09 |
9 | Förderung einer Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) - Änderungsbescheid - | SGB II AGH 6 - 10/09 |
10 | Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II - AGH Monatsbericht - | SGB II AGH 7 - 10/09 |
11 | Auszahlungsverfügung | SGB II AGH 8 - 10/09 |
12 | Zwischenbericht | SGB II AGH 9 - 10/09 |
13 | Ergebnisbericht | SGB II AGH 10 - 10/09 |
14 | Teilnehmerbeurteilung des Trägers | SGB II AGH 11 - 01/10 |
15 | Maßnahme-/Trägerbeurteilung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin ausschließlich für die Vermittliung und die Integrationsarbeit | SGB II AGH 12 - 12/09 |
16 | Merkliste zur Vorbereitung auf die Prüfung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung | SGB II AGH 13 - 01/10 |
17 | Prüfungsniederschrift | SGB II AGH 13 - 01/10 |
mit redaktioneller Anpassung an das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 30.11.2010 (BT-Drs. 17/3404) "§ 15a Sofortangebot (SGB II, Stand: 13.05.2011) Erwerbsfähigen Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buchunverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden." |
3. Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenDer 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 26.10.2011 der Klage eines Journalisten auf Übersendung von Prüfungsniederschriften des Bundesrechnungshofs stattgegeben. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts, das die Klage abgewiesen hatte, entschied das Oberverwaltungsgericht, dass dem Kläger grundsätzlich ein Informationsanspruch zustehe. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes finde auch auf den Bundesrechnungshof Anwendung, da dieser im Rahmen seiner Prüftätigkeit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehme. Pressemeldung vom 27.10.2011: Justiz NRW BVerwG 7 C 3.11 . Volltext: BVerwG 7 C 3.11 . 8 A 2593/12 |
4. BRH scheitert im Revisionverfahren vor dem BundesverwaltungsgerichtPressemeldung vom 15.11.2012: Bundesrechnungshof muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben . Bundesrechnungshof muss über Prüfungsergebnisse Auskunft geben . Beschluss Streitwert: 5.000,00 € . Link Volltext: BVerwG 7 C 3.11 . |
5. Die IFG-Anfrage nach dem UrteilAm 15.12.2012 wurden die Anfragen an die Bundesagentur und den Bundesrechnungshof und BMAS über das Portal Fragdenstaat.de erneut gestellt und mit der aktuellen Rechtslage begründet. 2013-01-08 Antwort 2013-03-05 Mit Schreiben . Zwei Berichte wurden zur Veröffentlichung freigegeben: 19.05.2006 . 29.04.2008 . |
Infos zum Thema: Bundesrechnungshof und Informationsfreiheitsgesetz
2011-12-05 . 2010 Heft 10 Ministerialrat Andreas Reus & Regierungsdirektor Dr. Peter Mühlhausen / IFG-Auskunftsrechte zur Prüfungs- und Beratungstätigkeit der Rechnungshöfe? . |