IFG Anfrage 063

Einkommensanrechnung - Frauentausch



Amtsgericht Haßfurt, 1 Ds 2106 Js 735/12, 05.09.2012




       

Kurze Inhaltsübersicht:


1.    Frauentausch - die Vorgeschichte
2.    § 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen
3.    Anfrage an das Jobcenter Haßberge
4.    Urteil des Amtsgericht Haßfurt
5.    Die Staatsanwaltschaft Bamberg verweigert die Herausgabe des Urteils
6.    Die IFG-Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
7.    OWi-Statistik Jobcenter Haßberge
8.    Fazit
9.    Urteile
10.    Infos
11.    Presseberichte
12.    Forenbeiträge
13.    Urteile zum Thema: Tagessatz, Tagessätze
14.    Spendengerichte
15.    Urteile zum Thema: Veröffentlichungspflichten von Gerichtsurteilen
16.    Infos zum Thema: Veröffentlichungspflichten von Gerichtsurteilen



I. Frauentausch - die Vorgeschichte


Am 05.09.2012 veröffentlichte www.infranken.de unter dem Titel "Hartz-IV-Betrug nach dem "Frauentausch"" einen Artikel der Journalistin Katja Kölbl über ein Betrugsverfahren vor dem Amtsgericht Haßfurt. Die angeklagten Hartz IV-Bezieher hatten es unterlassen, dem Jobcenter Haßberge Einkommen in Höhe von 1.500,00 € anzuzeigen, welches die Frau im Jahr 2010 als Gage für zehn Arbeitstage beim Dreh für die RTL-II-Serie "Frauentausch" erhalten hatte. Eine aufmerksame Jobcentermitarbeiterin und "Frauentausch-Expertin" hatte die Frau bei der Ausstrahlung der Sendung Ende 2010 wiedererkannt und daraufhin die Akten auf die Meldung von Einkommen erneut geprüft . . .
zum Artikel .

Bei oberflächlicher Betrachtung bedient der Artikel das Image des Sozialschmarotzers.
Bei näherer Betrachtung jedoch demaskiert der Bericht eindrucksvoll Systemschwächen bei der korrekten und rechtskonformen Einkommensanrechnung.
Der (eine) Rückforderungsbescheid des Jobcenters Haßberge von Ende 2010 war allem Anschein nach in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig.

1. Zunächst einmal wurden offensichtlich die Freibeträge nicht korrekt berücksichtigt. Von der einmaligen Einnahme in Höhe von 1.500,00 € wurde lediglich eine Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 € in Abzug gebracht. Weitere Einkünfte werden nicht genannt. Da die Pauschale nur einmalig angerechnet wird, darf als sicher gelten, dass kein weiteres Einkommen erzielt wurde. Bei einer Splittung des Einkommens auf beider Ehepartner, hätte die Pauschale zweimal berücksichtigt werden müssen.
Durch das einmalige Erwerbseinkommen entfällt der Leistungsanspruch der Frau für einem Monat komplett und damit wäre diese einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und die entsprechenden Freibeträge anzurechnen.
Möglich ist jedoch, dass das Jobcenter darauf abgezielt haben könnte, die 1.500 € nicht als "Erwerbseinkommen" zu bewerten, um die Freibeträge einzukassieren. Der Sender hat die Gage als "Aufwandsentschädigung" . tituliert, vermutlich um Steuern und Sozialabgaben zu sparen. - Fakt ist, dass eine "Arbeitsleistung" erbracht wurde, und dafür eine Gage gezahlt wurde. Über die Qualität der schauspielerischen Leistung sagt das nichts aus.

2. Dass die Anwendung des Meistbegünstigtenprinzip gar nicht erst erwogen wurde, um die günstigste Aufrechnung für die Betroffenen anzuwenden, ist offensichtlich. Nicht einmal eine Aufrechnung tatsächlich entstandener Kosten ist erfolgt. Zu prüfen gewesen wäre der Abzug von Fahrt- und Folgekosten, sowie weiterer Mehraufwand in Verbindung mit der Erwerbsarbeit. Die 30-€-Pauschale bliebe davon unberührt. Dazu war das Jobcenter im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes zwingend verpflichtet.

3. Im SGB II gilt der Individualisierungsgrundsatz . Im konkreten Fall heißt das, dass das Erwerbseinkommen nur einer Person, der Mutter, zugerechnet wurde. Vermutlich ist Sie auch die Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft. Ob in dem Fall ein OWi-Verfahren gegen den Mann zulässig ist, darf bestritten werden, da seine individuelle Leistungsberechnung davon vollkommen unberührt bleibt.

4. Darüber hinaus zeigen die wiedergegebenen Fakten und das Strafmass des vorsitzenden Richters seine Unkenntnis über sozialrechtliche Angelegenheiten. Dabei macht er den Leistungsbeziehern genau dies zum Vorwurf. In der Strafmaß-Forderung der Staatsanwaltschaft wird schnell deutlich, dass die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums überhaupt nicht gewürdigt wird.

Kommentar:
" Richter Roland Wiltschka vom Haßfurter Amtsgericht verurteilte die Angeklagte jetzt wegen Betrug zu einer Zahlung von 50 Tagessätzen zu je 35,00 € (1750,00 €), den Ex-Mann zu 90 Tagessätzen zu je 30,00 € (2.700,00 €). infranken.de

Das tatsächliche Einkommen des Paares belief sich auf je 327,60 €, das sind je zweimal 90% der Regelleistung. Während also der Richter das Strafmaß auf Tagessätze von 30,00 € und 35,00 € festlegt, liegt der tatsächliche Tagessatz zur Existenzsicherung für verheiratete Hartz IV-Bezieher bei lediglich 10,92 €.

Um das volle Strafmaß zu verstehen, muss man sich vergegenwärtigen, dass die Frau und Mutter mit Existenzvernichtung für volle 160 Tage bestraft wird. Der Expartner wird faktisch für 247 Tage ohne jede Leistung gestellt.

Während das Bundesverfassungsgericht das Existenzminimum als nicht unveräußerbar festschreibt, erachtet Richter Roland Wiltschka die faktische Existenzvernichtung als angemessen. Vermutlich wurden nicht einmal Sozialstunden als realisierbares Strafmaß erwogen.

Zu dem Schuldvorwurf heißt es in dem Artikel: "Weil beide schwiegen, betrogen sie das Jobcenter um 1470,00 €." Und: "Bereits Ende 2011 war dem Ehepaar ein Rückforderungsbescheid des Jobcenters in Höhe von 1470,00 € zugestellt worden."

Die Berichterstattung ist möglicherweise entlarvend für die Arbeitsqualität des Jobcenter Hassfurt. Der zitierte Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ist offenkundig falsch. Das SGB II regelt, "Einmalige Einnahmen sind nach § 11 Abs. 3 S. 3 SGB II auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen." Dem zufolge sind sechs Monate lang lediglich 250,00 € als Einkommen zugrunde zu legen. Dieses muss dann noch um die Freibeträge bereinigt werden.

Indem also das Jobcenter tatsächlich 1470,00 € zurückfordert, wird die geschundene Familie in Unkenntnis der Rechtslage nun "vom Amt betrogen"."

Quelle

Aus den Pressemitteilungen bleibt unklar wie die 1500,00 € angerechnet wurden. Offensichtlich nicht als "Einkommen", da keine weiteren Freibeträge gewährt wurden. Eine Schenkung liegt nicht vor, weil eine Gegenleistung erbracht werden mußte. Eine Gage bezeichnet das Honorar von Schauspielern und Künstlern und stellt somit ebenfalls ein Einkommen dar. "Eine Aufwandsentschädigung stellt die Deckung der Mittel dar, die für die Erbringung einer Leistung notwendig sind." wikipedia und bedeutet grundsätzlich keine Einkommensverbesserung. In Sonderformen im SGB II hätten höhere Freibeträge berücksichtigt werden müssen.

dazu: Zwischen Gagenhimmel und Hartz IV
Schauspieler-Gagen: Wer verdient wieviel?     .
Die Stars spielen tolle Rollen und kassieren hohe Gagen, doch die meisten Schauspieler können von ihrem Job nicht leben.
Eine Bestandsaufnahme.

II. Gesetz


§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen

Stand: 24.12.2003
§ 11 SGB II Zu berücksichtigendes Einkommen

Stand: 07.05.2013
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für minderjährige Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
(2) Vom Einkommen sind abzusetzen
1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach § 30.
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1. Einnahmen, soweit sie als
a) zweckbestimmte Einnahmen,
b) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
2. Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird.
(2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.
(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.


















III. Anfrage an das Jobcenter Haßberge


17.07.2013
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Am 05.09.2012 veröffentlichte www.infranken.de unter dem Titel "Hartz-IV-Betrug nach dem "Frauentausch"" einen Artikel über ein Betrugsverfahren vor dem Amtsgericht Haßfurt. Die angeklagten Hartz IV-Bezieher hatten es unterlassen, dem Jobcenter Haßberge Einkommen in Höhe von 1.500,00 € anzuzeigen, welches die Frau als Gage für mehrere Arbeitstage beim Dreh für die RTL-II-Serie "Frauentausch" erhalten hatte. Eine aufmerksame Jobcentermitarbeiterin hatte die Frau wiedererkannt und daraufhin die Akten auf die Einkommensanzeige untersucht.
Hartz-IV-Betrug nach dem "Frauentausch"   .

Die Strafanzeige wurde durch Ihre Behörde veranlasst und doch zeigte bereits die Berichterstattung, dass die Einkommensanrechnung ihrer Behörde fehlerhaft war.
1. Bitte benennen Sie mir das Aktenzeichen des Amtsgerichts unter dem die Klage geführt wurde.
2. Sofern ein Berufungsverfahren anhängig gemacht wurde, beantrage ich auch hierzu die Nennung des Aktenzeichens und den Stand.
3. Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht wie viele OWi-Verfahren Sie in den Jahren 2005-2012 veranlasst haben.
4. Wie viele Strafanzeigen wurden in den Jahren 2005-2012 eingeleitet und wie viele Verurteilungen wurden ausgesprochen.
fragdenstaat.de

25.12.2012 IFG Anfrage an Werner Mahr

10.01.2013 Antwortmail

IV. Urteil des Amtsgericht Haßfurt


Das Amtsgericht Haßfurt ist für den Bezirk der Stadt Haßfurt und des Landkreises Haßberge zuständig.
Amtsgericht Haßfurt
Zwerchmaingasse 18
97437 Haßfurt (Hausanschrift)
Postfach 1111
97428 Haßfurt (Postanschrift)



Amtsgericht Haßfurt, 1 Ds 2106 Js 735/12, 05.09.2012

Mit der Abgabe des OWi-Verfahrens an die Staatsanwaltschaft wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges gem. § 263 StGB eingeleitet und zur Anklage gebracht. Doch bereits die wenigen Informationen des Presseberichtes geben hinreichend Einblick in eine eher unprofessionelle Verfahrensführung. Die Unerfahrenheit des vorsitzenden Richters hinsichtlich der Besonderheiten des Sozialrechts lassen sich an mehreren Punkten festmachen.

Der Pressebericht reflektiert die Verhandlung. Von "Extra-Einkunft", "TV-Gage", "Arbeitslosengeld II", "Aufwandsentschädigung", "Gage", "Einnahme" und "Entschädigung" ist die Rede. Die Begriffe werden hin und her geworfen, als wären sie tatsächlich variabel austauschbar. Anscheinend hat sich der vorsitzende Richter Wiltschka nicht ausreichend vorbereitet. Denn sonst hätte er zwingend wissen müssen, dass das SGB II sehr unterschiedliche Anrechnungsmöglichkeiten und abweichende Freibetragsgrenzen vorsieht.

Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob das Erwerbseinkommen mit einer Versicherungspauschale von lediglich einmalig 30,00 €, einer Aufwandsentschädigung von 175,00 € oder als Einkommen über 6 Monate verteilt,und um die tatsächlichen Freibeträge bereinigt wird. Dabei darf wohl vorausgesetzt werden, dass die Frau aus Gewinnerzielungsabsicht vor der Kamera tätig war und für lächerliche 30,00 € auf eine Teilnahme verzichtet hätte. Die Begleitkosten für die Teilnahme waren wohl deutlich höher.

Der Urteilsspruch erging offensichtlich obwohl Staatsanwaltschaft oder Richter keine konkrete Betrugssumme benennen konnten. Und das, was diese hochdekorierten Juristen selbst nicht wissen, soll den Erwerbslosen zur Last gelegt werden, wenn selbst die als Zeugin geladene Sachbearbeiterin des Jobcenters behauptete: Nur Beträge unter 175 Euro könnten als Aufwandsentschädigung gelten und damit zur weiteren Verwirrung beitrug.

Aber auch der im Sozialrecht rechtserhebliche Individualisierungsanspruch wurde verletzt. Die Frau hatte Einkommen erzielt, der Mann nicht. Zumindest deutet alles darauf hin. Die Versicherungspauschale wurde nur bei der Frau angerechnet. Sie war zur Mitwirkung verpflichtet. Der Leistungsanspruch des Partners war davon überhaupt nicht berührt. Als Vertreterin der Bedarfsgemeinschaft vertrat sie wohl die Interessen der BG. Auch ist nur ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid genannt. Es wird nicht mitgeteilt, warum wegen eines einzigen möglichen Straftatbestandes, zwei Personen verurteilt wurden.

Über die Einkommensverhältnisse der Familie ist aus dem Artikel einiges bekannt:
"Von 1. August 2010 bis 31. Januar 2011 bezog Sonja K. (die Namen der Angeklagten wurden von der Redaktion geändert) Arbeitslosengeld II in Höhe von 1079 Euro im Monat. Viel Geld. Aber zur Familie gehörten Ehemann Andreas K. sowie drei Kinder. Das Geld war knapp."

Die Regelsätze 2010 sahen für volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft je 323,00 € vor. Dazu kommen die Leistungen für drei Kinder. Diese sind nach Alter gestaffelt. Für erwerbsfähige Jugendliche von 14–17 Jahren 287,00 €; für Kinder von 7–13 Jahren 251,00 € und für Kinder von 0-13 Jahren 215,00 €. Das genaue Alter der Kinder wurde nicht genannt. Das Alter der Mutter im Prozeß im September 2012 wurde mit 26 Jahren angegeben. Zum Zeitpunkt der Sendung war sie demnach gerade mal 24 Jahre alt und hatte bereits drei Kinder. Demnach dürften maximal 3x 251,00 €, also 753,00 €; vermutlich eher nur 717,00 € oder auch nur 681,00 € zugrunde gelegt worden sein.

"Sie nehmen die finanziellen Vorteile wie Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in Anspruch, dann müssen Sie auch die Nachteile auf sich nehmen", wird Richter Wiltschka in dem besagten Artikel zitiert und bewies mit dieser Aussage wieder einmal seine mangelde Kenntnis vom Sozialrecht. Denn . . . das Kindergeld wurde natürlich in voller Höhe (184,00 184,00 190,00 €) einbehalten. Auch Unterhaltsvorschuss, egal in welcher Höhe, wurde zu 100% aufgerechnet. Hätte der Richter die Leistungsakte des Jobcenters hinzugezogen, gelesen und verstanden, hätte er sich wohl kaum zu einer solchen Aussage hinreißen lassen.
Fakt ist: Es gibt keinen finanziellen Vorteil durch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss für Leistungsberechtigte.

Vor diesem Hintergrund muss nun das hier verhängte Strafmaß betrachtet werden. Für die Festlegung einer Geldstrafe gibt es allgemeingültige Spielregeln:

" Berechnung der Geldstrafe
Die Geldstrafe ergibt sich zum einen aus der Höhe des einzelnen Tagessatzes und zum zweiten der Anzahl der verhängten Tagessätze.

Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich nach den sozialen Verhältnissen (Einkünfte, Unterhalt etc.) des Täters und variiert zwischen einem und 30.000 € (vor dem 4. Juli 2009: 5.000 €). Grundlage ist das Nettoeinkommen (vgl. § 40 StGB), berücksichtigt werden jedoch auch Belastungen wie Unterhalt an die im Haushalt lebenden Personen oder tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Personen, wie beispielsweise Kinder aus früheren Beziehungen. Inwieweit die familiäre Situation tatsächlich bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen ist, hängt auch davon, ob und in welcher Höhe der Lebenspartner eigenes Einkommen erzielt. Ebenso sind erhaltene Unterhaltszahlungen bei der Berechnung des Einkommens zu berücksichtigen. Ziel der Berechnung ist letztlich, den Betrag zu ermitteln, der monatlich tatsächlich zur Verfügung steht. Ein Tagessatz entspricht in etwa 1/30 dieses Betrags. Eine Tagessatzhöhe unter 10 € wird selten verhängt, dies entspricht etwa den Leistungen und Ansprüchen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II. Sofern das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen noch unter dieser Grenze liegt, was jedoch nur in Ausnahmefällen anzunehmen ist, wird die Tagessatzhöhe jedoch auch weiter abgesenkt.

Über die Anzahl der verhängten Tagessätze entscheidet das Gericht im Rahmen der eigentlichen Strafzumessung. Gesetzlich möglich sind 5 bis 360 Tagessätze, bei Bildung einer Gesamtstrafe nach § 54 StGB bis 720 Tagessätze.
"
Geldstrafe

V. Die Staatsanwaltschaft Bamberg verweigert die Herausgabe des Urteils


2018-02-20     Staatsanwaltschaft Bamberg


In einem weiteren Versuch das Urteil zu erhalten, wird das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angeschrieben. Nach einigem Hin und Her wird das Begehren abgelehnt.

Zur Begründung heißt es:
"" Die Erteilung von Auskünften aus Verfahrensakten oder die Gewährung von Akteneinsicht stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen dar (BVerfG NStZ-RR 2005, 242; NJW 2007, 1052; NJW 2009, 2876). Eine Übersendung des Urteils ist daher nur nach Anhörung und mit Einwilligung der verurteilten Personen möglich. Ich habe die Verurteilten angeschrieben und gebeten mitzuteilen, ob Einverständnis mit der Übersendung einer Urteilsabschrift an eine unbeteiligte Person besteht. Die Verurteilten haben ihr Einverständnis jedoch nicht erteilt. Eine Urteilsabschrift kann Ihnen daher nicht übersandt werden. "


Rechtsprechung in Deutschland geschieht "im Namen des Volkes". Anonymisierte Urteile unterliegen nicht der informationellen Selbstbestimmung der Verfahrensbeteiligten. Inzwischen werden riesige Urteilsdatenbanken im Internet vorgehalten und dabei kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Prozessbeteiligten immer ihr Einverständnis erteilt haben.

Ob die Entscheidung die gleiche wäre, wenn die Betroffenen Kenntnis darüber hätten, getäuscht worden zu sein?

2012-12-18    Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz



2012-12-20    Staatsanwaltschaft Bamberg

2013-01-14    Ablehnungsbescheid

2013-02-06    Begründung der Ablehnung



Am 14.09.2015 erging ein Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht in dem Verfahren 1 BvR 857/15     . .

Thema ist die    erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen Zeitungsverlag.

In der Urteilsbegründung heißt es u.a.:

"bb) Für die Auskunft über Gerichtsentscheidungen gelten jedoch Besonderheiten, die das Oberverwaltungsgericht nicht hinreichend beachtet hat. Es ist weithin anerkannt, dass aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung grundsätzlich eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen folgt (vgl. BVerwGE 104, 105 <108 f.> m.w.N.). Diese Veröffentlichungspflicht erstreckt sich nicht nur auf rechtskräftige Entscheidungen, sondern kann bereits vor Rechtskraft greifen (vgl. Putzke/Zenthöfer, NJW 2015, S. 1777 <1778>). Sie bezieht sich auf die Entscheidungen als solche in ihrem amtlichen Wortlaut. Hiermit korrespondiert ein presserechtlicher Auskunftsanspruch von Medienvertretern.

cc) Der Zugang zu Gerichtsentscheidungen ist allerdings nicht unbegrenzt. So sind die Entscheidungen etwa hinsichtlich persönlicher Angaben und Umstände in der Regel zu anonymisieren. Dies ändert an der grundsätzlichen Öffentlichkeit solcher Entscheidungen nichts. Unberührt von der grundsätzlichen Zugänglichkeit von Gerichtsentscheidungen bleiben auch die allgemeinen gesetzlichen wie verfassungsrechtlichen Anforderungen an den weiteren Umgang der Medien mit den Entscheidungen.
"



Nicht zuletzt werden Urteile immer "im Namen des Volkes" gesprochen, da ist es verfassungsrechtlich bedenklich und führt die Formel ad absurdum, wenn der interessierte Bürger, als Teil des Volkes nicht einmal Einblick in das erhält, was angeblich in seinem Namen verkündet wird.

Auf der Grundlage der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zum Zugang zu Gerichtsentscheidungen, wurde ein weiterer Antrag auf Übersendung gestellt.

2015-11-25    Urteilsanfrage zu einem Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug .

2015-12-10    Ablehnungsbescheid     .
"die von Ihnen beantragte Teilakteneinsicht in die Akten des Strafverfahrens des Amtsgerichts Haßfurt, Aktenzeichen: 1 Ds 2106 Js 735/12, durch Übersendung einer Urteilsabschrift kann ich leider aus Rechtsgründen nicht genehmigen.

Sie sind nicht Verfahrensbeteiligter des vorgenannten Strafverfahrens. Somit steht Ihnen als Dritter (Privatperson oder sonstige private Stelle) kein allgemeines gesetzliches Akteneinsichtsrecht zu. Akteneinsicht kann Ihnen daher allenfalls im Rahmen einer Ermessensausübung und nur über einen Rechtsanwalt gestattet werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Informationserteilung schlüssig vorgetragen wurde, das das schutzwürdige Interesse der Verfahrensbeteiligten 1 überwiegt.

Der Gewährung der beantragten Teilakteneinsicht steht vorliegend der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten entgegen. Ein vorrangiges rechtliches Interesse an der von Ihnen beantragten Urteilsübersendung ist nicht ersichtlich.

Somit fehlt es für die Gewährung der Teilakteneinsicht an der erforderlichen Rechtsgrundlage. Ihr Gesuch war daher abzulehnen.
"




2015-12-13    Urteilsanfrage zu einem Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug     .



2016-01-08    die Oberstaatsanwaltschaft Bamberg fordert einen Presseausweis .
. . . im Hinblick auf Ihre Presseanfrage werden Sie gebeten, binnen zwei Wochen eine Ablichtung Ihres Presseausweises vorzulegen und darzulegen, für welche Presseveröffentlichung die Abschrift des Urteils benötigt wird.


2016-01-23    Antwort an die Oberstaatsanwaltschaft Bamberg .
Als Thema der Recherchen wurde "„Existenzbedrohende Strafmaßbemessung bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II“" bekannt gegeben.


2016-01-25    weiterer Ablehnungsbescheid

2016-02-18    erneute Abweisung Oberstaatsanwaltschaft Bamberg





2018

2018-02-09    Übersendung eines "verstümmelt geschwärzten Urteils"




VI. IFG-Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Die IFG-Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Die Anfrage beim BMAS wurde abgelehnt, weil es sich bei der Fragestellung, um eine informelle Auskunft handelte, nicht um vorhandene Dokumente.

Kreativität und Entgegenkommen in der Sache konnte nicht erwartet werden . . .

2013-03-11    .


VII. OWi-Statistik Jobcenter Haßberge


Antwort
Statistik der OWi-Verfahren und Strafanzeigen des Jobcenter Haßberge 2007-2012                                                                     


2007
2008
2009
2010
2011
2012
OWi
65
84
81
93
84
94
Strafanzeigen    
9
23
19
44
40
68



VIII. Fazit

Die Geschichte macht einiges sehr klar. Während die mediengepuschte Öffentlichkeit die Vokabel des "Sozialleistungsbetruges" sehr leichtfertig in den Mund nimmt, zeigen die Experten des Jobcenter Haßberge, der Staatsanwaltschaft Bamberg und des Amtsgericht Haßfurt, dass sie selbst offensichtlich nicht in der Lage sind, die komplexe Rechtsmaterie des SGB II lebensnah zu bewerten und juristisch korrekt auszuurteilen.

Und selbst in Internetforen Betroffer ließt man eher von Verhöhnung der "betrogenen Betrüger", als dass die Inkompetenz der Fachleute herausgearbeitet wird.



youtube

Mit erfrischender Ehrlichkeit und Gradlinigkeit berichtet Bettina Kenter hier über die Probleme für Schauspieler mit Hartz IV.

WestArt vom 02.06.2013: Fördern Tafeln die Armut?
Vor 20 Jahren in Berlin gegründet, gibt es inzwischen bundesweit mehr als 900 Tafeln. Doch das Jubiläum ist längst nicht für alle ein Grund zum Feiern.
Gäste:

• Bettina Kenter, Schauspielerin
• Henning Krautmacher, Frontmann der Band "Höhner"
• Stefan Selke, Soziologe und Tafelkritiker
• Sabine Werth, Sozialarbeiterin und Tafelgründerin
• Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales (NRW)






         Urteile zum Thema: Einkommensanrechnung/Frauentausch

2015-09-08 VG Berlin     21 K 285.14    .
      "Leitsatz

1. Es ist missbräuchlich (im Sinne von § 21 Nr. 3 WoGG), Zuschuss zu einer Miete zu verlangen, wenn zwischen dem Vermieter und der Mieterin eine Partnerschaft besteht.

2. Zur Beweiswürdigung in einem Fall, in dem die Mieterin und der Vermieter in einer Folge der Serie "Frauentausch" als Lebenspartner mitgewirkt haben.

3. Die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts zur Vermutungsregel des § 7 Abs. 3a SGB II (Urteil vom 23. August 2012 B 4 AS 34/12 R Juris Rdnr. 13 ff.) findes auf das Wohngeldgesetz keine Anwendung, weil sie eine Auslegung contra legem darstellt, für die es an einer ausreichenden Grundlage fehlt.
"

2013-04-18 BVerwG 5 C 21.12 5 C 21.12    .
      " "

2011-10-04 OLG Köln, Az. III–1 RVs 96/11, III-1 RVs 96/11 .
Die Tagessatzhöhe der Geldstrafe bei Hartz-IVBezug    .

"Das Oberlandesgericht Köln hat am 10.06.2011, Az. III–1 RVs 96/11, beschlossen, dass die Festlegung der Tagessatzhöhe auf 10 € für einen Hartz-IV-Empfänger grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. [...]

Dem lag die Verurteilung einer allein erziehenden Mutter wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu 70 Tagessätzen zu je 10 € (Tagessatzhöhe) zugrunde. Ihren Lebensunterhalt für sich und ihre drei Kinder bestritt sie ausschließlich durch den Bezug von Arbeitslosengeld II und Kindergeld. Auch wenn das Gericht die Tagessatzhöhe für nicht unangemessen ansah, so änderte es doch das vorhergehende Urteil des Landgerichts Aachen in der Weise ab, dass Zahlungserleichterungen in der Form von Ratenzahlungen gestattet wurden. Das OLG Köln setzte die Raten auf monatlich 35 € fest. Es betont bei der Entscheidung, dass der Verurteilten, die als Hartz IV-Empfängerin am Rande des Existenzminimums lebt, das zum Lebensbedarf Unerlässliche verbleiben muss.
"



2006-06-14 SG Koblenz, S 11 AS 305/05    .
          

2006-06-13 SG Schleswig, Az.: S 9 AS 834/05    .

"1. Der Rückforderungsbescheid ist nicht hinreichend bestimmt nach § 33 Abs. 1 SGB X,
wenn im Tenor ein Gesamtbetrag von der Bedarfsgemeinschaft gefordert wird
2. Es ist ein getrenntes Rückforderungsverfahren für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nötig
(Anhörung gem. § 24 SGB X, Rücknahmebescheid)
3. Das nach § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X erforderliche Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit)
muss für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft individuell geprüft werden.
"






         Infos zum Thema: Einkommensanrechnung/Frauentausch

2013-04-30 Rechtsanwalt Michael Langhans    Wenn das Jobcenter Trash­TV schaut, kommt nie etwas Gutes dabei heraus    .

2014-04-25 BA    Arbeitshilfe "Schwankendes Einkommen und vorläufige Bewilligung"    .

Die Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (ALGII-VO) liegt mittlerweile in 14 Änderungen vor.
[(01.01.2013 (21.03.2013); 01.01.2012; 01.07.2011; 01.01.2011 (21.06.2011); 03.05.2011; 01.04.2011; 01.01.2011 (24.03.2011); 01.01.2011; 01.06.2010; 01.08.2009; 01.01.2009; 01.01.2008 (18.12.2008)]

2013-07-22 BA    Fachliche Hinweise SGB II - §§ 11-11b Zu berücksichtigendes Einkommen    .



eingestellt 2013-06-13     Rechtsanwalt Michael Langhans

Hartz IV & Strafrecht: Sozialleistungsbetrug

Wer sich mit dem Vorwurf Sozialleistungsbetrug konfrontiert sieht, sollte dies nicht auf die leichte Schulter nehmen:
Sozialrechtsunerfahrene Strafrichter ohne jede Chance, die Verwaltungshintergründe zu kennen, urteilen oft ohne ausreichende Aktenlage.



2015-08-23 Bernd Echardt     Die modifizierte Zuflusstheorie - zur Anrechnung von Einkommen im SGB II .    (52 S., 1794 kb)


2013    Die modifizierte Zuflusstheorie im SGB II – eine kritische Betrachtung     .    (11 S., kb)


2012-04-01    Arbeitshilfe: Vorlaeufige Bewilligung bei Anrechnung von Durchschnittseinkommen aus Erwerbstätigkeit    .

2011-12-19    Änderungen an Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V)    .

2011-03-31 gegen-hartz.de    Anrechnung von Aufwandsentschädigungen bei Hartz IV    .
                                                    Aufwandsentschaedigung (wirtschaftslexikon.gabler.de)

2007-12-17    Alg II-VO 2008     .

2011-10-21 AWO Konstanz   "Übungsleiterfreibetrag" und Einkommen aus Ehrenamt im SGB II     .

2006-09-17 Dipl.- Verwaltungswirt (FH) Uwe Glöckner, Rednitzhembach (Tacheles)    Rückforderung von ALG II und der Individualisierungsgrundsatz    .




         Infos zum Thema: weitere FRAUENTAUSCH-OPFER




2014-12-16    Erfurter Paar fühlt sich von TV-Firma reingelegt .

2013-04-29 jurablogs.com    Amt kürzt Hartz IV wegen RTL-Doku („Mitten im Leben“) .

2012-09-21 nwzonline.de    Jobcenter Delmenhorst, Sozialgericht Oldenburg, Az S 46 AS1305/11    "Frauentausch" bringt keinen Gewinn
                      - die Fernsehfamilie hatte keine zusätzlichen Aufwendungen belegt. Sie nahm die Klage zurück. .
"Grundsätzlich, so der Kammervorsitzende, seien "alle Arten von Mittelzuflüssen" als Einkommen anzurechnen, die Hartz-IV-Empfänger zusätzlich verbuchten. Deshalb seien auch in diesem Fall sämtliche Einnahmen vollständig zu berücksichtigen. Dabei stellte die Oldenburger Sozialgerichtskammer jedoch fest, dass nicht nur Freibeträge für die Eltern, sondern auch für die Kinder abzuziehen seien, weil diese namentlich in den Vertrag einbezogen waren. So blieben von der ursprünglichen Summe letztlich nur noch 780 Euro übrig, die die Familie zurückzuzahlen hatte. Diesen Betrag hatte die Behörde von sich aus auf zwei Monate verteilt."


2012-09-07 konsumer.info    1/207 RTL II Frauentausch-Kandidatin wegen Hartz-IV-Betrug angeklagt    . Kommentar

2012-09-06 rtl2now.rtl2.de    1/207 Frauentausch - Bea und Tanja .
"Bea (45) lebt mit ihrem Mann Oliver (42) und ihren vier Kindern in Hamburg. Wenn Beas älteste Töchter Sina (14) und Alissa (13) streiten, können ganz schön die Fetzen fliegen, ansonsten herrscht in dieser Familie viel Harmonie. Bea arbeitet als Beamtin, Oliver ist Arbeitsvermittler in einem Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit. Die Kinder haben viele Hobbys wie Reiten, Schwimmen und HipHop. Die Eltern gehen gemeinsam tanzen und treffen sich einmal in der Woche mit Freunden zu einem Stammtisch. Zweisamkeit ist Bea und Oliver wichtig, schließlich haben sie miteinander die große Liebe gefunden und erst vor eineinhalb Jahren geheiratet!

Die 23-jährige Tanja hat gleich zwei Lebensgefährten: Patrick (22) und Thomas (39). Tanja kann sich einfach nicht für einen der beiden entscheiden. In dieser beschaulichen Dreisamkeit hat Tanja das Sagen. Sie stellt die Regeln auf, kümmert sich um den Haushalt und die Erziehung ihrer drei Kinder im Alter von ein bis vier Jahren. Beide Männer hätten Tanja am liebsten ganz für sich, doch sie arrangieren sich mit der Situation und akzeptieren das Leben zu dritt.

Die verliebte Bea und die unentschlossene Tanja tauschen für zehn Tage die Familien. Bea kommt in einen Haushalt mit zwei Männern und drei Kindern – eine ungewöhnliche Familienkonstellation, die sicherlich viele Überraschungen mit sich bringt. Tanja wird in Hamburg bei Oliver und den vier Kindern leben. Wie werden sie miteinander auskommen?"


2012-09-08 lokalkompass.de    Hartz-IV-Betrug nach dem Frauentausch     .

2012-09-06 gegen-hartz.de    Hartz IV: Nach Fernsehsendung Betrugs-Anklage     .

2012-09-06 hartziv.org    Hartz IV Betrug mit Fernsehsendung aufgedeckt    



2009-07-15 express.de    Sebastian J. Hartz-IV-Schummler flog bei Frauentausch auf    .
"Die Richter hatten aber über die Hartz-IV-Schummelei zu urteilen: Sebastian J. bekam 300 Euro Strafe aufgebrummt. Außerdem muss er das zu Unrecht kassierte Geld zurückzahlen."

2009-07-17 BILD    Das ist Deutschlands dümmster Hartz-IV-Abzocker    .

2009-09-22 arbeitslosengeld-2.de   Auffliegen beim Frauentausch    .




2005-02-28 berliner-kurier.de    Jetset-Girl Daniela aus Düsseldorf, Stefanie aus Leipzig. "Explosiv" (RTL), Frauentausch von West nach Ost .


2008-04-14 derwesten.de    "Züchten Volk von Vorbestraften"    .





         Forenbeiträge zum Thema: Einkommensanrechnung/Frauentausch

2012-09-08 elo-forum.org    Hartz-IV-Betrug nach dem "Frauentausch"    .    

2012-09-05 sozialrechtsexperte.blogspot.de    Betrug nach dem Frauentausch - Leistungsempfänger müssen TV - Gagen dem Jobcenter melden    .

2009-07-17 BILD    ERWISCHT IM TV - Das ist Deutschlands dümmster Hartz-IV-Abzocker    .







         Urteile zum Thema: Tagessatz, Tagessätze


2014-04-04 AG Hannoversch Münden, Az.: 4 Cs 43 Js 4382/14       10,00 €    .

2014-09-05    Tagessatzhöhe einer Geldstrafe bei Hartz IV–Empfängern   .





         Spendengerichte

2015 correctiv.org     Spendengerichte - Wie Richter und Staatsanwälte unkontrolliert Millionen verteilen

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf - Zentralstelle Gemeinnützige Einrichtungen -    .

Suche nach Zuwendungsempfängern in Iserlohn    .








         Urteile zum Thema: Veröffentlichungspflichten von Gerichtsurteilen


1997-02-26 BVerwG    6 C 3.96    .





         Infos zum Thema: Veröffentlichungspflichten von Gerichtsurteilen


2016-03-02 Wikipedia    Publikation von Gerichtsentscheidungen    .

2013-06-06    Wer darf Gerichtsentscheidungen veröffentlichen? - VGH BaWü kippt Exklusivbelieferung von juris    .






                       
       Startseite                         ALG 2                 weitere Klagen