Klage: Beispiel 032

gegen die ARGE Märkischer Kreis


Thema: Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen in NRW

haben Anspruch auf 50 qm Wohnfläche

SGB II § 22


                     


Widerspruch W 835/09
Widerspruch W 58/10
Widerspruch W 143/10
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 104/09, 30.06.2009
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 28 AS 563/10, 13.12.2010



        Kurze Einleitung

Für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KDU) hat das Bundessozialgericht die so genannte "Produkttheorie" bestätigt. (BSG, Urteil vom 7. 11. 2006 - B 7b AS 10/06 R;    BSG, Urteil vom 18. 6. 2008 - B 14/7b AS 44/06 R)

Für Iserlohn gilt derzeit ein m²-Preis von 5,06 € KM als angemessen, in Hemer gelten 4,80 €.

Diese regional stets abweichende Preisermittlung orientiert sich deutschlandweit für gewöhnlich an einem qualifizierten Mietspiegel der jeweiligen Kommunen und Städte, sofern ein solcher vorliegt.
dazu:   http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien

Für eine allein stehende Person galten bis zum 31.12.2009 nur 45 m² als Rechnungsgröße für angemessen. Abweichend dazu gilt für NRW seit dem 01.01.2010 eine abweichende Regelung, die 50 m² als Berechnungsgrundlage vorgibt.
Durch diese zusätzlichen 5 m² gilt für Iserlohn eine um 25,30 € höhere Kaltmiete als angemessen



         Chronologie



30.06.2009 Mit einer  Klage  beruft sich der Kläger zunächst auf die vom hessischen Sozialgericht angeregte Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen. Aus 14 Seiten begründet er seine Klage mit Argumenten aus Internetrecherchen.
14.01.2010 Der  Widerspruchsbescheid   der Beklagten zieht zwei Widersprüche in einen ablehnenden Bescheid zusammen.
05.02.2010 Klage
24.11.2010 Überprüfungsantrag
03.12.2010 Ablehnungsbescheid
29.12.2010 Widerspruch
14.01.2011 ablehnender Widerspruchsbescheid
18.12.2011 Ladung   zum Erörterungstermin am 13.12.2011. Die Anwesenheit von Prozessbeobachtern wurde ausdrücklich seitens des JC MK ausgeschlossen.
13.12.2011 In dem  Sitzungsprotokoll   vom Erörterungstermin wird eine Einzelfallregelung mit Wirkung für die Zukunft festgeschrieben. Dem erfolgreichen Kläger wird darin eine verbindliche Kostenzusage gemacht, die selbst über die bisherige angemessene Kaltmiete + 5m² hinausgeht. Für die zurückliegenden Jahre wird eine Nachzahlung fällig. - Ohne erfahrenen Rechtsbeistand wäre die Unterdeckung der Kosten der Unterkunft möglicherweise nie berücksichtigt worden, da diese Präzisierung der Klageforderung zusätzlich herausgearbeitet werden musste.
....18.12.2012 Eine Entscheidung über einen  Antrag  auf Erstattung von Kosten im Vorverfahren gem. § 63 SGB X steht noch aus.






         Urteile zum Thema:    KDU, Wohnraumnutzungsbestimmungen für NRW




         Infos zum Thema:





Fazit:

Die ARGE MK verursachte durch das hartnäckig uneinsichtige Verhalten der Widerspruchstelle
Folgekosten in Höhe von mehreren Einhundert € für die Steuerzahler.

Hier wird deutlich, warum die Kosten für Hartz IV tatsächlich explodieren.



Hier einige Reaktionen auf diese Fallschilderung aus Internetforen:






                       
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