Strafantrag: 132gegen Polizei PlettenbergThema: Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg
§§ 302, 184i, 249, 240 StGB Dienstaufsichtsbeschwerde & Strafantrag
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Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einleitung |
2. Gesetzliche Grundlage |
3. Chronologie |
4. Urteile zum Thema |
5. Infos zum Thema |
6. Presseberichte zum Thema |
7. Foreneinträge zum Thema |
Kurze Einleitung
Am 27.10.2020 gegen 16:07 Uhr ereignete sich ein Zwischenfall bei Action in Plettenberg, der als übersteigerte Banalität begann und zu einem unverhältnismäßigen polizeilichen Übergriff ausuferte. Dabei entwendete ein Polizist gewaltsam einer Frau ihr Smartphone und verweigerte die Rückgabe. Die psychisch stark belastete Frau hatte ein fast halbstündiges Selfie-Video gedreht, in dem Sie Ihre Empörung über die Behandlung im Laden wegen der Corona-Maßnahmen aufzeichnete. Die Action-Mitarbeiter hatten die Polizei hinzugerufen. Nachdem die Ausgangssituation eigentlich abgehandelt war, kam es zu einem völlig unverhältnismäßigem polizeilichen Übergriff, der hier zumindest als Audio veröffentlicht ist.
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Gesetzliche Grundlage
§ 302 StGB (aufgehoben) Mißbrauch der Amtsgewalt (1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt. § 184i StGB Sexuelle Belästigung (1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird. (3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. § 249 StGB Raub (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. § 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht. § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, 2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, 3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder 4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, 1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder 2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft. (4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen. (5) 1Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. 2§ 74a ist anzuwenden. Vorschrift neugefaßt durch das Neunundvierzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21.01.2015 (BGBl. I S. 10), in Kraft getreten am 27.01.2015 Gesetzesbegründung verfügbar. Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht |
Chronologie
27.10.2020
02.11.2020
04.11.2020 Durchsuchungs-Sicherstellungsprotokoll
10.11.2020 Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafantrag
18.11.2020 Dienstaufsichtsbeschwerde an Buergermeister Ulrich Schulte zur Kenntnis
27.11.2020 Antwort des Landrat des Märkischen Kreises als Kreispolizeibehörde
30.11.2020 Beschlagnahme-Beschluss 66 Gs 1887/20 (500 Js 1034/20)
03.12.2020 Beschluss des Amtsgericht Hagen 66 Gs 1887/20 (500 Js 1034/20) 05.11.2020 Recherche-Rückfrage an den Dienststellenleiter der Polizeiwache Plettenberg
13.01.2021 Schriftliche Äußerung als Beschuldigte(r)
25.01.2021 Anschreiben an Süderländer Tageblatt über facebook . 26.01.2021 Antwort auf die Straf-Anzeige gegen Ulrich Wockelmann vom 13.01.2021, 210106-1318-068926
10.02.2021 Anschreiben an Süderländer Tageblatt über facebook . 13.02.2021 Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Hagen Az. 620 Js 41/21
14.02.2021 per Akteneinsicht soll der Anzeigensteller in Erfahrung gebracht werden. Az. 620 Js 41/21
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Urteile zum Thema: Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ![]() dejure.org Rechtsprechung zu § 201a StGB (104 Entscheidungen) 2019-09-26, BVerwG, 2 C 33.18, 2 C 32.18 Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete 2 C 32.18 . Die Pflicht für Polizisten, im Einsatz Namensschilder oder Kennnummern zu tragen, ist rechtmäßig. |
Infos zum Thema: Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ![]() https://www.youtube.com/watch?v=ILk0bTezq7c Darf ich Polizisten filmen? | Rechtsanwalt Christian Solmecke (8:02 min) 2018-06-12 Report Mainz Prügelnde Polizisten - Versagt die Justiz? Rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland – gibt es solche Vorfälle und vor allem werden sie konsequent verfolgt? (6:52 min) 2019 Polizeirat Stephan Ludewig Die Sicherstellung und Auswertung des Smartphones - Kriminalpolitischer Anpassungsbedarf? .
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Presseberichte zum Thema: Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ![]() 2021-02-24 LK, Ulrich Wockelmann 2021-02-09 LK, Ulrich Wockelmann 2021-01-25 LK, Ulrich Wockelmann 2021-01-08 Süderländer 2020-12-30 LK, Ulrich Wockelmann Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg . 2014-05-31 Ermittlungsverfahren – Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen . 2014-05-31 ? . |
Forenbeiträge zum Thema: Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ![]() |