Chronologie
12.04.2020
Ostersonntag, Abendspaziergang
13.04.2020 Akteninhalt (Bericht des Ordnungs- und Servicedienstes)
16.04.2020
Bußgeldbescheid 228,50 €
"wird aufgrund des Verstoßes gegen
- § 12 I Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(CoronaSchVO) Fassung 22. März 2020 eine Geldbuße in Höhe von 200,00 Euro festgesetzt.
Diese Ordnungswidrigkeit nach § 73 Abs. 1a Ziffer 6 IfSG. kann gem. § 14 Abs. 2
CoronaSchVO mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 Euro geahndet werden.
Gem. § 12 CoronaSchVO Abs. 1 sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von
mehr als 2 Personen untersagt.
Ausgenommen sind:
1. Verwandte in gerader Linie,
2. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende
Personen,
3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,
4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie
aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen, .
5. bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen unvermeidlicher Ansammlungen
(insbesondere bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs)"
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17.04.2020
Einspruch gegen Corona-Bußgeldbescheid
Richtig ist,
1. Ich habe den Sicherheitsabstand eingehalten.
2. Ich war mit nur einer Person im Park.
3. Die dritte Person ist mir fremd und setzte sich in gebührenden Abstand auf die Steine gegenüber.
4. Ich habe keinerlei Weisungsrecht über die Sitzverteilung im Park. Der gebotene Abstand blieb gewahrt.
5. Die "dreizählige Personengruppe" hatte es nicht gegeben. Ich war mit einer Person im Park.
Später traf mein Bekannter die mir unbekannte Person und wandte sich diesem zu.
Nach Ihrer Definition und durch die Aufforderung der "Ordnungshüter" wurde sogar eine "fünfköpfige Personengruppe" provoziert.
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alles ganz nach Vorschrift
mehr als 3 Meter Abstand sind nicht genug ??? -
wenn zwei dumme Ordnungsamtsmitarbeiter dazwischen stehen und die Abstände "überbrücken".
22.04.2020 Eingangsbestätigung Einspruch
05.05.2020
Bericht des Ordnungs- und Servicedienstes vom 13.04.2020 angefordert
05.05.2020 Strafantrag
07.05.2020 Bußgeldverfahren (Eingangsbestätigung)
07.05.2020
11.05.2020 Strafanzeige gegen Unbekannt - OWi - 500 UJs 90/20
20.05.2020 Anforderung der Namen der Ordnungsamt-Mitarbeiter
22.05.2020
Bußgeldbescheid unzureiched begründet.
"Mit Ihrem Schreiben an die Stadt Iserlohn vom 22.02.2020 erteilen Sie den Verantwortlichen Nachhilfeunterricht um den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit zu konstruieren:
„Der Vorgang ist in dieser Form nicht weiterleitungsfähig.
Die Angaben zu dem Verstoß sind zu allgemein, um hierauf den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit zu gründen.
Zumindest hätten Angaben dazu gemacht werden müssen in welchem Abstand sich die Betroffenen zueinander befanden,
zumal die Betroffene entsprechend Einwände macht und sehr konkret vorträgt.
Zudem ist dem Vorgang nicht zu entnehmen wer die übrigen Personen waren, die ggfs. auch zeugenschaftlich zu vernehmen wären.
Es wird darum gebeten, von den Mitarbeitern Stellungnahmen dazu einzuholen, wie sich genau die Situation zugetragen.
Sollten die erforderlichen Feststellungen nach derart langem Zulauf nichtmehr hinreichend präzise getroffen werden können,
wird angeregt zu prüfen inwiefern dem Einspruch abgeholfen und das Verfahren – ggfs nach Opportunitäts-vorschriften – eingestellt werden kann.“"
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Schutzkleidung für Ortnungsamtsmitarbeiter
08.06.2020 Akteneinsicht - Schreiben vom 20.05.2020
15.08.2020
Anforderung von Aktenauszügen der Staatsanwaltschaft Hagen
"Aus Gründen der Waffengleichheit wird um kurzfristige Übersendung der letzten Schriftwechsel
einschließlich einer Kopie des zitierten Schreiben gebeten.
Die Angeschuldigte braucht als juristisch unerfahrene Person eine längere Einarbeitungszeit."
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Der tödlichst Virus der Welt bringt die Vorkämpfer zusammen.
Richter Ozimek: Es geht nicht um Abstand, es geht um
"Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen"
eine Geschäftsidee
kerbholz-wuerzburg.shop
15.08.2020
Rückfrage Generalstaatsanwaltschaft Hamm (2 Zs 1684/20)
28.08.2020 Die Generalstaatsanwältin in Hamm
Oberstaatsanwalt Ocken, Beschwerde abgewiesen
"Ich habe den Sachverhalt geprüft,
jedoch auch unter Berücksichtigung Ihres Beschwerdevorbringens
keinen Anlass gesehen, die Aufnahme von Ermittlungen gegen die
- namentlich bisher nicht ermittelten - Mitarbeiter des Ordnungsamtes der
Stadt Iserlohn anzuordnen .Die Staatsanwaltschaft Hagen hat hiervon zu
Recht und mit zutreffender Begründung abgesehen, weil sich aus Ihrem
Vorbringen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares
Verhalten der Ordnungsamts-Mitarbeiter nicht ergeben (§ 152 Absatz 2
der Strafprozessordnung).
Ihre Beschwerde weise ich "daher als unbegründet zurück."
Spaziergänger bestrafen, aber
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Die Einlasscontrolle vor dem Amtgericht Iserlohn zur Corona-Abstandsverordnung.
Die Bodenmarkierungen wurden möglicherweise als Spielfeldbegrenzungen interpretiert? (Foto: privat)
20.08.2020
Verhandlung
Prozessbeobachter haben die Verhandlung unterschiedlich wahrgenommen:
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n-tv am 29.10.2020 - das Niveau der Börsenberichterstattung
20.08.2020
Urteil
. 18 OWi-600 Js 282/20-127120
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
"für Recht erkannt:
Die Betroffene wird wegen fahrlässigen Zusammentreffens
mit mehr als 2 Personen
trotz pandemiebedingter Untersagung zu einer Geldbuße von 100,00 EUR verurteilt.
Ihr wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von EUR 10,00 jeweils
bis zum 5. eines Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der
Zahlungsaufforderung, zu zahlen . Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag
nicht rechtzeitig gezahlt wird .
Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene (§§
12 Abs. 1 CoronaSchVO i d F 22 .03.2020,17 Abs. 30WiG)"
Dr. Ozimek
Richter am Amtsgericht
Sorry, Herr Richter:
Die Betroffene (Person 1) plus "mehr als 2 Personen" (= 3 Personen oder mehr)
= 3 Personen ? - "Für Recht erkannt" . . .
Die Grundschullehrerin meiner Enkelin lässt so einen Mist nicht durchgehen.
In Namen welches Volkes war das noch gleich ???
Vielleicht wollen Sie mich jetzt kleinlich nennen.
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Wahrnehmungsstörung beim Ordnungsamtmitarbeiter
Wenigstens diese könnten weitergebildet werden:
3 Flaschen Bier! - Nein, 2 Flaschen und ein Eis.
Dosenbier und Bananen - und nie einen Virus gesehen.
16.09.2020
Nachfrage an die Staatsanwaltschaft Hagen
19.09.2020
Nachfrage nach Aktenauszügen an den Direktor des Amtsgerichts Volker Borchert
24.09.2020
Nachfrage an den Direktor des Amtsgerichts Volker Borchert
"Sehr geehrter Herr Volker Borchert,
mit beiliegendem Schreiben verwies mich die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Iserlohn.
Es bestehen erhebliche Zweifel an dem Verfahrensverlauf und an dem
Urteilsspruch, zumal unstreitig die Abstandsregeln hinreichend eingehalten wurden.
Ich darf Sie bitten mir die Kopien zur Ermittlungsakte und Prozessvorbereitung zu
übersenden"
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02.10.2020
Rechnung Staatsanwaltschaft Hagen 325,20 €
19.10.2020
Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Hagen beantragt
"Wie ich bereits in meinem Antrag formuliert hatte, geht es mir nur um die wenigen
Schriftsätze an das Ordnungsamt und das Amtsgericht Iserlohn, die zur
Vorbereitung des Prozesses angeregt hatten. Die Übersendung der vollständigen
Kopien sind ausreichend für die Abfassung des vierten und hoffentlich letzten
Online-Beitrags. Vielleicht ist es für Sie hilfreich zu wissen, dass die Statistik der
Corona-Zahlen in Iserlohn beweist: hier war nichts!"
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19.10.2020
unbekannte Spender angekündigt
"die Einzahlungen werden durch mir unbekannte Spender gedeckt werden. Auf diese
Weise ist bezweckt die Anonymität der Spender bestmöglich sicher zu stellen.
Nachteil ist zunächst, dass ich selbst keine Kenntnis über die einzelnen
Zahlungseingänge erhalten werde und von daher auf Ihre Mitarbeit angewiesen bin.
Die Staatsanwaltschaft ist informiert.
Ich darf Sie bitten mir eine zuständige Kontaktperson zu benennen, für meine
Nachfragen zum jeweiligen Kontostand."
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29.10.2020
"Erinnerung an Hr. Staatsanwalt Bußmann
Leider konnte ich bisher keinen Eingang der
angeforderten Unterlagen verzeichnen.
Aus diesem Grund erinnere ich gern noch
einmal an die erbetene Zusendung der
Auszüge, wie sie mir durch den Direktor des
Amtsgericht in Aussicht gestellt wurden.
Kopie z.H. Direktor des Amtsgerichts Iserlohn,
Volker Borchert, Fax: 02371 661-110."
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29.10.2020
Kontoabfrage Zentrale Zahlstelle Justiz
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich Ihnen mitgeteilt habe, hatte ich Menschen gefunden, die mich in der Tilgung des (ungerechtfertigten) Bußgeldes
durch direkte Spenden unterstützen wollen.
In der mir selbstverständlichen Sorgfaltspflicht möchte ich natürlich auch Überzahlungen vermeiden.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass ich von Zeit zu Zeit nachfrage, wie hoch der tatsächliche aktuelle Kontostand ist.
Abhängig vom Spendeneingang ist zu entscheiden, ob ich den Spendenaufruf auf weitere Medien ausdehnen muss,
oder ob ich mich bei meinen anonymen Spender bedanken darf."
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29.10.2020
An die Fraktionsmitglieder der Stadt Iserlohn
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich Ihnen mitgeteilt habe, hatte ich Menschen gefunden, die mich in der Tilgung des (ungerechtfertigten) Bußgeldes
durch direkte Spenden unterstützen wollen.
In der mir selbstverständlichen Sorgfaltspflicht möchte ich natürlich auch Überzahlungen vermeiden."
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21.11.2020
Schreiben an den Direktor des AG Iserlohn
"Antrag auf Kopie des Urteils mit Unterschrift des Richters
Allerdings haben mich stattdessen Rückmeldungen von aufmerksamen Prozessbeobachtern erreicht,
dass das "Urteil" auf einer unwahren Tatsachenbehauptung beruht, im offenen Gegensatz zu den im Prozessverlauf vorgetragenen Sachverhalten.
Möglicherweise liegt ja nur ein Fehler beim Abschreiben durch die namentlich genannte "Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle" vor.
Unstreitig ist, dass lediglich eine Ausfertigung übersandt wurde, kein rechtskräftiges Urteil."
OLG München, Beschluss vom 26.06.2018, 5 OLG 15 Ss 89/18
Urteilsaufhebung wegen gänzlich fehlender Richterunterschrift
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10.12.2020
E r i n n e r u n g an das Schreiben vom 21.11.2020
"auf meine Sach/Verfahrensrüge (§ 275 Abs. 2 S.1 stopp) in der begründeten Rechtsbeschwerde haben Sie bisher nicht geantwortet.
Weitergehende Recherchen zum Thema verstehe ich als juristischer Laie dahingehend, dass die Beitreibungsforderungen der Staatsanwaltschaft
auf ein nicht rechtskräftiges und mit Sachfehlern behaftetes Urteil aufbauen.
Trotz meiner vorgetragenen und zunächst schlicht begründeten Einwände, haben Sie, Herr Direktor Borchert, es bisher nicht für nötig erachtet,
die groben Verfahrensfehler von Richter Dr. Michael Ozimek aufzuheben. Auch haben Sie mir die Vorkommnisse nicht erklären wollen.
Im Folgenden benenne ich nur einige wenige Urteile zum Thema, die hinreichend belegen dürften,
dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren wie es gegen mich geführt wurde, weitaus mehr vorwerfbare Schlampereien enthält
als die albernen Vorwürfe gegen mich."
(905 Entscheidungen zu § 275 StPO)
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23.12.2020
3.Kontostandsabfrage mit Anlagen
" Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass die vom AG Iserlohn übersandte Kopie des Urteils-Entwurfs keine Rechtsbindung entfalten kann,
so dass bis zur endgültigen Klärung keine Zahlungsverpflichtung geltend gemacht werden kann.
Meine Nachfragen zum jeweiligen Kontostand bleiben, wegen möglicher Spendeneingänge bestehen."
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Richter Ozimek: “„Es geht hier nicht um Abstand!
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