Klage: 009gegen das Jobcenter Märkischer KreisThema: abgekartete Vermögensschädigung durch das Jobcenter Märkischer Kreis
SGB II § 7 Widerspruch W 3573/08
Widerspruch W 4042/08 (K 157/09)
Sozialgericht Dortmund, Az.: S 40 (28, 23) AS 70/09, 31.03.2014
Vorsitzender: Richter am Sozialgericht Dr. Becker,
Ehrenamtlicher Richter Frerich, Ehrenamtlicher Richter Kensy |
Kurze Inhaltsübersicht: |
1. Kurze Einleitung |
2. Gesetzliche Grundlage |
3. Chronologie |
4. Urteile zum Thema |
5. Infos zum Thema |
6. Presseberichte zum Thema |
7. Foreneinträge zum Thema |
Wer Schweigen kann,
wenn andere reden müssen,
wird reden können,
wenn andere Schweigen müssen.
![]() Kurze Einleitung Die hier vorgelegte Beispielklage veranschaulicht das Zusammenwirken mehrerer (neun oder mehr) Mitarbeiter des Jobcenter Märkischer Kreis über mehrere Jahre in dem Bemühen interne Beratungs- und Informationsfehler, sowie konkret bezifferbare Vermögensschädigungen zu vertuschen. So wurden einer Schülerin mit dem Zeitpunkt der Volljährigkeit im Jahr 2005 zunächst über ca. vier Monate sowohl Regelleistungen als auch anteilige Kosten der Unterkunft rechtswidrig, vollständig vorenthalten und gleichzeitig die Mutter zur Rückzahlung eines Mietanteils für die Tochter in Höhe von 198,98 € gedrängt. Erst ein Bewilligungsbescheid vom 04.02.2015 korrigiert nach 9 1/2 Jahren fehlerhafte Bescheide aus dem Jahr 2005. Aber fangen wir vorne an. Mit dem Eintritt in die Volljährigkeit schieden in den Jahren 2005-2006 Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern aus und sollten angehalten werden eigene Ansprüche geltend zu machen. Die hier geschilderte Klage zeigt eine solche Situation auf. Mit Eintritt in die Volljährikeit der ältesten Tochter hob das Jobcenter Märkischer Kreis (damals noch ARGE MK) zwar die Regelleistung auf und forderte die anteilige Kosten der Unterkunft zu einem Viertel zurück. Allerdings kam keiner der Mitarbeiter der Informations- und Beratungspflicht (§ 13 SGB I) nach, die volljährige Schülerin darüber aufzuklären, künftig eigene Anträge zu stellen. Bei gesetzeskonformer Aufklärung und Hilfe zur Antragstellung § 16 SGB I wäre kein finanzieller Schaden entstanden. Damit nicht genug. Wie sich in der Folge zeigen sollte, brachten die Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X weitere Fehler ans Licht. Über die Jahre versuchten sich eine Vielzahl von Personen daran, korrekte Bewilligungsbescheide für den Zeitraum 21.07.2005 bis 2006 zu erlassen. Allein beim Jobcenter waren sieben Personen bemüht, für die Widerspruchstelle versuchten sich zwei Personen an der Verschleierung der Fehler und der vorsätzlichen Vermögensschädigung, Drei Richter des Sozialgerichts Dortmund RIin. Dr. Evermann, 28.Kammer und RI Dr. Becker 40. Kammer) hatten die Akten auf dem Tisch, die Staatsanwaltschaft Hagen sah sich in dem zum Thema gehörigen Strafverfahren nicht in der Sorgfaltspflicht, Bescheide des Jobcenters eigenverantwortlich zu überprüfen. Unglaubliche Hartnäckigkeit und zwei Rechtsanwälte waren nötig, die Rechtsanspüche der damaligen Schülerin durchzusetzten Aber auch 10 Monate nach dem Urteil passierte nichts, bis, ja bis RA Lars Schulte-Bräuker unter Fristsetzung die Zwangsvollstreckung ankündigte. Nach einem weiteren Ruhejahr sind die Bescheide endgültig unanfechtbar geworden und damit endlich veröffentlichungsreif. Die vorliegende Dokumentation beweist zugleich, dass das Strafprozessverfahren 17 Cs-500 Js 219/10-174/11 gegen den Seitenbetreiber vom 28.11.2011 ein Fehlurteil der Richterin Coenen war. Die Strafanzeige lautete auf "falsche Verdächtigung in zwei Fällen, in einem Falle tateinheitlich mit übler Nachrede - Vergehen nach §§ 164, 187, 194 Abs. 3 Satz 1, 52, 53 StGB" Der Geschäftsführer des JobCenter Märkischer Kreis, Volker Riecke, hatte auf die Betrugsanzeige des Seitenbetreibers seinerzeit mit einer Gegenanzeige reagiert und setzte hinzu:
"Daher bin ich auch der Auffassung,
Diese neuen Sachverhalte beweisen zugleich Falschaussagen der Jobcentermitarbeiter im Strafprozess. Diese Dokumentation liefert den Beweis der damals zur Anzeige gebrachten Vermögensschädigung. Die Höhe der Nachzahlungsbeträge war dabei noch weitaus höher als zuvor angegeben. Und auch die zweite Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erwies sich im Nachhinein als zutreffend. Auch das andere Verfahren vor dem Sozialgericht Dortmund hatte zu einer hohen Nachzahlung geführt und den Hilfeanspruch belegt. |
I. Gesetz![]() |
![]() Chronologie 04.07.2005 Bewilligungsbescheid für die Zeit vom 01.07.2005 bis 31.12.2005 .
21.07.2005 Mit dem Eintritt in die Volljährigkeit soll die Schülerin eine "eigene Bedarfsgemeinschaft" bilden und einen eigenen Antrag stellen. Gesagt hat ihr das niemand! 01.08.2005 Anhörung
01.08.2005 Änderungsbescheid 15.12.2005 Die Akteneinsicht erhärtet den Verdacht der Betrugsabsicht.
01.08.2005 Änderungsbescheid nach Eintritt der Volljährigkeit "Wegfall der Hilfebedürftigkeit" ? (Blatt 10 der Akte) 19.12.2005 Ausgangs-Bewilligungsbescheid - vom 24.11.2005 bis zum 31.05.2006
18.06.2008 Überprüfungsantrag 17.07.2008 Bewilligungsbescheid 12.08.2008 Überprüfungsantrag für sämtliche Bescheide 17.08.2008 In der Antwort auf einen Überprüfungsantrag (Bl. 00004) . heißt es:
02.02.2009 Änderungsbescheid 24.02.2009 Änderungsbescheid 25.02.2009 Widerspruchsbescheid W 4042/08 (wegen Ablehnung einer BG auf Zeit mit dem Vater) 25.02.2009 Der erste Anwalt hat das Mandat niedergelegt. Die Klage wird weiterbetrieben. 15.07.2009 10.09.2010 erweiterte Klagebegründung
20.09.2010 Rückfragen des Gerichts zum Einkommen aus Ferienarbeit. 16.12.2009 Schreiben 16.03.2010 Strafanzeige angekündigt
24.03.2010 Antwort des Leiters der Widerspruchstelle
21.06.2010 Strafanzeige wegen Betrugsverdacht (Az.: 500 Js 177/10)
21.06.2010 Vollmacht zum Verfahren S 28 AS 70/09 eingereicht 11.08.2010 gerichtliche Verfügung 08.09.2010 307,00 31.03.2014 Sitzungsprotokoll & Urteil 28.01.2015 Zwangsvollstreckungsankuendigung
04.02.2015 korrigierter Bewilligungsbescheid für den Zeitraum 21.07.-23.11.2005 05.02.2015 Gutschrift Bundesagentur für Arbeit über 1551,82 €
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Urteile zum Thema: ![]() |
Infos zum Thema: ![]() Zur Rechtsqualität des § 22 Abs.2a SGB II für junge Volljährige mit Verselbständigungsbedarf . (40 S., 230 kb) Tacheles Rechtsprechungsticker KW 41/2016 .
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Presseberichte zum Thema: ![]() 2016-10-03 Jobcenter Märkischer Kreis nach 9 ½ Jahren Rechtsstreit zur Zahlung verurteilt . 2017-10-02 Hartz IV: Antragsstellung nicht vergessen . 2012-03-11 IKZ Verfahren eingestellt - Wockelmann bleibt ohne Verurteilung . |
Forenbeiträge zum Thema: ![]() 2016-10-10 SG DO - S 40 (28, 23) AS 70/09 - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch . 2012-04-09 elo-forum Staatsanwaltschaft Hagen: Vom Jobcenter MK gegen Elo-Aktivisten instrumentalisiert? 2012-04-07 Jörg Michael Staatsanwaltschaft Hagen: Vom Jobcenter Märkischer Kreis gegen Erwerbslosenaktivisten instrumentalisiert? .
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