(1) |
Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. |
(2) | Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn |
1. eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint, | |
2. durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde, | |
3. von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll, |
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4. Allgemeinverfügungen oder gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl erlassen werden sollen, | |
5. einkommensabhängige Leistungen den geänderten Verhältnissen angepasst werden sollen, | |
6. Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden sollen oder | |
7. gegen Ansprüche oder mit Ansprüchen von weniger als 70 Euro aufgerechnet oder verrechnet werden soll; Nummer 5 bleibt unberührt. |
22.06.2008 | Heute wurde der Antrag auf Kostenerstattung gestellt: 75,00 € für drei Rechtsschritte. Um weitere Verzögerungen beim "Prüfen von Bagatellbeträgen"zu vermeiden, wurde gleich der oberste Dienstherr, der Landrat des Märkischen Kreises angeschrieben. Bei dieser Gelegenheit wurde dem Landrat gleichzeitig die durch den Präsidenten des Dortmunder Sozialgerichts festgestellte Schlechtleistung auch der Arge MK zur Kenntnis gebracht. |
15.10.2007 | Am heutigen Tag wurde der Eingang der Rückerstattung auf dem Konto angezeigt. Jetzt müssen die vom LSG NRW bereits gesicherten Auslagen für beide Rechtszüge, sowie das außergerichtliche Widerspruchsverfahren beigetrieben werden. |
05.10.2007 | Eintrag der Entscheidung des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, vom 24.09.2007, Az.: L 20 B 155/07 in die Datenbank der Sozialgerichtsbarkeit Deutschland und im Sozialticker - LSG NRW L 20 B 155/07 AS ER Rechtsw. Sanktion, Anhörung, Vollziehung |
01.10.2007 | Das Infofenster zum Stand des Verfahrens L 20 B 155/07 AS ER, 24.09.2007 (mit Doppelklick öffnet das Urteil sofort) |
24.09.2007 | Mit Beschluss des LSG NRW wird der Beschluss des SG Dortmund aufgehoben. Der Beschwerde wird in allen Punkten entsprochen. |
25.08.2007 | Prozesskostenhilfeantrag und Klage im Hauptsacheverfahren |
25.08.2007 | Prozesskostenhilfeantrag für die Beistellung eines Fachanwaltes gestellt. |
24.08.2007 | . . . und weiter geht's nur noch mit einem Fachanwalt für Sozialrecht. . . |
20.08.2007 | Erinnerung des LSG an die Klagefrist im Hauptsache-Verfahren zur Wahrung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. |
17.08.2007 | Kurze Antwort an das LSG mit dem Vorschlag der Klage-Vermeidung im Hauptsache-Verfahren bei sofortiger Rücknahme der Sanktion durch die ARGE MK. |
17.08.2007 | Die Fax-Antwort der ARGE MK vom 16.07.2007 zeigt Uneinsichtigkeit. |
10.08.2007 | Teil-Erfolg: Das LSG bestätigt den Sanktionsbescheid der ARGE MK als ''rechtswidrig'' (Az.: L 20 B 155/07 AS ER) Weitere Anfrage und Widerspruchsbescheid als Antwort der ARGE MK. |
03.08.2007 | Widerspruchsbescheid. |
01.08.2007 | Eingangsbestätigung des LSG Essen und Link auf Sozialgerichtsbarkeit. |
25.07.2007 | Bestätigung der Vorlage der Beschwerde beim LSG NRW und Erwiderung der ARGE MK. |
28.06.2007 | Es wird Beschwerde gegen den Bescheid des SG Dortmund eingereicht. |
13.06.2007 | Beschluss des SG Dortmund (Az.: S 27 AS 173/07 ER) |
01.06.2007 | Erwiderungsschreiben der ARGE MK |
14.05.2007 | Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Einstweilige Anordnungsverfahren gestellt Beweise: Absenkungsbescheid, Anhörungsformular, Widerspruch, Sanktionsstatistik, Anschreiben der Sachbearbeiterin |
11.05.2007 | weitere Nachfragen - weitere Verzögerung |
23.04.2007 | Widerspruch zur Niederschrift |
19.04.2007 | Die ARGE MK verfügt vor Ablauf der Anhörungsfrist einen Absenkungsbescheid. Die Sanktion beträgt 30% von 311,00 € Regelsatz. In Iserlohn sind das 104,00 € - im restlichen Deutschland 93,00 €. |
10.04.2007 | Die zuständige Sachbearbeiterin erhebt den Vorwurf der Kunde habe sich nicht beworben und räumt die rechtlich gebotene Anhörungsfrist ein. Dazu wird ein Fragebogen mitgeschickt. Die Fristsetzung wird zum 27.04.2007 festgeschrieben. |
08.03.2007 | Die ARGE MK übermittelt einen Vermittlungsvorschlag. Als Einstellungstermin war der 15.03.2007 vorgegeben. Zum Zeitpunkt der Zustellung (Mo 12.03.2007) war die Stelle mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits vergeben. |