IFG Anfrage 044

Trainingsmaßnahmen

"Krabbelgruppen für Erwachsene"



       

Kurze Inhaltsübersicht:


Einführung

Es steht außer Frage, dass der Bildung in der modernen Welt ein sehr hoher Stellenwert zukommt. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben die verantwortlichen Politiker wohl auch für Erwerbslose und deren Kinder eigens einen Anteil für Bildung im Regelsatz vorgesehen.
Für alleinstehende Erwachsene sind das beeindruckende 1,39 € im Monat, für Paare sogar zweimal 1,25 €.
Für Kinder war nur ein Bruchteil vorgesehen, bis . . . , ja, bis das Bundesverfassungsgericht die Überprüfung der Regelleistungen als soziokulturelles Existenzminimum angekündigt hatte.
Als sich abzeichnete, dass das Bundesverfassungsgericht der Regierung die Leistungsgewährung der Regelleistungen als unzureichend um die Ohren hauen werde, folgte eine Nachbesserung, und wieder ohne sachliche Bedarfsermittlung.

Als sehr lukrativ erweist sich das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit für etliche "Discount-Bildungsträger" durch die Zwangseinweisung Erwerbsloser in neu aus dem Boden gestampfte Trainingsmaßnahmen. Immer wieder gibt es Medienberichte über die kuriosesten Angebote. Diese reichen vom "Kinderkaufladen", über "Spazierganghelfer" bis zu "Muscheln suchen" am Rhein.

Aber auch qualifizierte Bildungsträger können sich den offensichtlich lukrativen Nebeneinkünften kaum entziehen. - Allerdings könnte eine freie Presseberichterstattung möglicherweise das Image nachhaltig beschädigen, oder besser noch zum Umdenken anregen.

Während der Nutzen für die Lebensrealität von Betroffenen überwiegend minimal ist, geht der Nutzen für die Vorbereitung einer Arbeitsaufnahme gegen Null. Die Profiteure sind "Bildungsträger", die so gut wie nichts leisten müssen und Jobcenter, die Ihre Arbeitslosenzahlen frisieren können. Dazu kommt das Zusammenwirken von zum Teil sinnloser Beschäftigung, dem gesunden Aufbegehren des Verstandes und der kranke Sanktionierungswahn. Für die Arbeitslosen zahlen die Steuerzahler.

Es ist höchste Zeit nachzufragen und Betroffene zu Wort kommen zu lassen. Dabei stehen die Betroffenen im Vordergrund und auch die Frage nach dem sinnvollen Einsatz von Steuermittel ist längst überfällig.

Dass die "Bildungsträger" nicht zur Auskunft verpflichtet werden können, versteht sich von selbst.
Dass die Teilnehmer nicht zum Schweigen gebracht werden können auch.
Vielleicht können wir eine Plattform bieten . . .

Angedacht ist hier Betroffene selbst erzählen zu lassen, was sie bei welchen "Bildungs-Trägern" erlebt haben. (Und um es vorweg zu nehmen, in Einzelfällen wurden auch wirkliche Unterstützungsleistungen erbracht. (Hinweise auf Rechtsansprüche und Beratungsstellen z.B. Diese sind aber nach bisherigen Rückmeldungen den einzelnen engagierten Mitarbeitern, nie aber dem Bildungsträger insgesamt geschuldet.)



1.    Ausbildungsgesellschaft mbH Mittel-Lenne
2.    Arbeit und Lernen gGmbH der Diakonie
3.    Nestor Bildungsinstitut GmbH
4.    alleinerziehende Mütter
5.    EURO-Schulen (ESO)
6.    Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis e.V. (bbz)
7.    JobAct to connect Märkischer Kreis
8.    Deutsche Angestellten Akademie
9.    Maßnahmeträger und deren Qualifizierungs- und Integrationskompetenz in den 1. Arbeitsmarkt
10.    Bundesrechnungshof    . .
11.    Urteile zum Thema
12.    Infos zum Thema
13.    Übersicht aller Kooperationspartner und Maßnahmekosten im Märkischen Kreis 2012-2015

Eine Teilnehmerin solcher 50+ Maßnahmen meldet sich zu Wort:

"Mir geht es ausschließlich nur das viele Geld, welches sinnlos ausgegeben wird, um Arbeitslose über 60 Jahre aus der Statistik herauszunehmen. Zu viele Alte machen sich nicht gut in einer Statistik.

Das Geld sollte man lieber in Weiterbildungskurse für Menschen verwenden, welche noch ein gutes Stück Arbeitsleben vor sich haben."

weiter ...







Wie erkenne ich einen Bildungs-Discounter?

Alle Programme haben offensichtlich eines gemeinsam: die Zwangseinweisung durch das Jobcenter (Sanktionsandrohung).

Dabei gibt es wenigstens vier Faktoren:
  1. kein ernst zu nehmender Arbeitgeber erkennt in den Maßnahmen eine Form von echter Qualifizierung

  2. so gut wie kein Erwerbsloser profitiert von dem Angebot, geringfügige Positiv-Erfahrung rechtfertigt nicht die Kosten

  3. Sinnlose Vergeudung von Steuermitteln

  4. Einziger "Nutzen" für das Jobcenter: die Erwerbslosen sind für kurze Zeit aus der Statistik. (Aber ist Selbstbetrug ein Nutzen?)















Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23.11.2015 zeigt die Hauptprofiteure der Armutsindustrie im Märkischen Kreis aus den Jahren 2012-2015 auf.
Maßnahmeträger und deren Qualifizierungs- und Integrationskompetenz in den 1. Arbeitsmarkt

Übersicht aller Kooperationspartner und Maßnahmekosten im Märkischen Kreis 2012-2015    .



Kosten für Maßnahmen/Kooperationstraeger 2012-2015

Kürzel:
FbW           - Förderung der berufl. Weiterbildung
AGH-MAE - Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1-€-Job)
MAT           - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger
BaE           - Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung
abH           - Ausbildungsbegleitende Hilfen









I. Gesetz

§ 48 SGB III Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen

Stand: 01.01.2005
§ 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
§ 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung


Stand: 21.07.2012
(1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende können bei Tätigkeiten und bei Teilnahme an Maßnahmen, die zur Verbesserung ihrer Eingliederungsaussichten beitragen (Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen), gefördert werden, wenn die Tätigkeit oder Maßnahme
1. geeignet und angemessen ist, die Eingliederungsaussichten des Arbeitslosen oder des von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden zu verbessern und
2. auf Vorschlag oder mit Einwilligung der Agentur für Arbeit erfolgt. Die Förderung umfasst die Übernahme von Maßnahmekosten sowie bei Arbeitslosen die Leistung von Arbeitslosengeld, soweit sie eine dieser Leistungen erhalten oder beanspruchen können. Die Förderung von Arbeitslosen kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld beschränkt werden.
§ 44 Förderung aus dem Vermittlungsbudget

(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
(2) Nach Absatz 1 kann auch die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden.
(3) Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach diesem Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen.

§ 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch
1.&xnbsp;&xnbsp; Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
2.&xnbsp;&xnbsp; Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
3.&xnbsp;&xnbsp; Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
4.&xnbsp;&xnbsp; Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
5.&xnbsp;&xnbsp; Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Für die Aktivierung von Arbeitslosen, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, insbesondere auf Grund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit, besonders erschwert ist, sollen Maßnahmen gefördert werden, die nach inhaltlicher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf der Arbeitslosen berücksichtigen. Versicherungspflichtige Beschäftigungen mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind den versicherungspflichtigen Beschäftigungen nach Satz 1 Nummer 3 gleichgestellt. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld beschränkt werden.
(2) Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss deren Zweck und Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Maßnahmen des Dritten Abschnitts sind ausgeschlossen.
(3) Die Agentur für Arbeit kann unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von Maßnahmen nach Absatz 1 beauftragen.
(4) Die Agentur für Arbeit kann der oder dem Berechtigten das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung nach Absatz 1 bescheinigen und Maßnahmeziel und -inhalt festlegen (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional beschränkt werden. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein berechtigt zur Auswahl
1.&xnbsp;&xnbsp; eines Trägers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende und nach § 179 zugelassene Maßnahme anbietet,
2.&xnbsp;&xnbsp; eines Trägers, der eine ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung anbietet, oder
3.&xnbsp;&xnbsp; eines Arbeitgebers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende betriebliche Maßnahme von einer Dauer bis zu sechs Wochen anbietet.
Der ausgewählte Träger nach Satz 3 Nummer 1 und der ausgewählte Arbeitgeber nach Satz 3 Nummer 3 haben der Agentur für Arbeit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen. Der ausgewählte Träger nach Satz 3 Nummer 2 hat der Agentur für Arbeit den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach erstmaligem Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen vorzulegen.
(5) Die Agentur für Arbeit soll die Entscheidung über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach Absatz 4 von der Eignung und den persönlichen Verhältnissen der Förderberechtigten oder der örtlichen Verfügbarkeit von Arbeitsmarktdienstleistungen abhängig machen.
(6) Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme und kann aufwands- oder erfolgsbezogen gestaltet sein; eine Pauschalierung ist zulässig. § 83 Absatz 2 gilt entsprechend. Bei einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen Träger nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 beträgt die Vergütung 2&xnbsp;000 Euro. Bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen nach § 2 Absatz 1 des Neunten Buches kann die Vergütung auf eine Höhe von bis zu 2&xnbsp;500 Euro festgelegt werden. Die Vergütung nach den Sätzen 3 und 4 wird in Höhe von 1&xnbsp;000 Euro nach einer sechswöchigen und der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Eine erfolgsbezogene Vergütung für die Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung ist ausgeschlossen, wenn das Beschäftigungsverhältnis
1.&xnbsp;&xnbsp; von vornherein auf eine Dauer von weniger als drei Monaten begrenzt ist oder
2.&xnbsp;&xnbsp; bei einem früheren Arbeitgeber begründet wird, bei dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer während der letzten vier Jahre vor Aufnahme der Beschäftigung mehr als drei Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war; dies gilt nicht, wenn es sich um die befristete Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen handelt.
(7) Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht, und nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, haben Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. In die Frist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen die oder der Arbeitslose an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat.




II. Erstes Beispiel




"Anpassungsqualifizierung zum Produktionshelfer"

Ausbildungsgesellschaft mbH Mittel-Lenne


Als erstes Beispiel unerträglicher "Bildungs-Maßnahmen" im Märkischen Kreis mag ein Angebot der Ausbildungsgesellschaft mbH Mittel-Lenne in Altena dienen.

Das Jobcenter Märkischer Kreis (damals noch ARGE MK) definierte als Ziel einer fünf monatigen Maßnahme:

"Ziel(e)
Erfolgreiche Teilnahme an der Anpassungsqualifizierung Produktionshelfer

1. Ihr Träger für Grundsicherung ARGE MK unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung

Er fördert Ihre Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 16 Abs. 1 SGBII i.V.m. § 77ff. SGB III: Anpassungsqualifizierung Produktionshelfer bei derAusbildungsgesellschaft Mittel Lenne in Altena von 13.09.2010 bis 18.02.2011. Der Träger der Grundsicherung verpflichtet sich bei Nichtbeendigung der Bildungsmaßnahme durch den Kunden, den frei gewordenen Platz zeitnah nach zu besetzen, sofern ein geeigneter Bewerbervorhanden und es bei der Maßnahme möglich ist. Dadurch soll die Höhe des Schadens für den Kunden gering gehalten werden.

2.Bemühungen von XXX XXX XXX zur Eingliederung in Arbeit

Sie nehmen an folgender Weiterbildungsmaßnahme teil: Anpassungsqualifizierung Produktionshelfer bei der Ausbildungsgesellschaft Mittel Lenne in Altena vom 13.09.2010 bis 18.02.2011.
Sie verpflichten sich, bei Abbruch der Maßnahme aus einem von ihnen zu vertretenden Grund an den Träger der Grundsicherung Schadensersatz zu leisten. Der Schadensersatz umfasst den tatsächlich durch das Nichtbeenden der Maßnahmeeingetretenen Schaden in Höhe von insgesamt 3008 Euro (sh. Punkt 2), max. jedoch einen Betrag von 30 Prozent in Höhe von 902 Euro* (sh. Punkt 1). Die Höhe des Schadensersatzes kann aufgrund der persönlichen und finanziellen Verhältnisse und des Verschuldensgrades in2
Lokalkompass, 31.12.2010

Der Verein aufRECHT e.V. fragte nach und wandte sich mit Schreiben vom 10.10.2010 an die Ausbildungsgesellschaft mbH Mittel-Lenne mit der Bitte um Stellungnahme. Nachgefragt waren im Besonderen
a) der Rahmenlehrplan
b) die Teilnehmerzahl
c) die Lehrgangsdauer
d) die Gesamtlehrgangskosten einschl. Fahrtkosten
e) ein Muster des Abschlusszertifikates

Der Bildungsträger verweigerte die Auskunft. Das ist Aussage genug.


Ausbildungsgesellschaft mbH Mittel-Lenne
Gerichtsstraße 17
58762 Altena
Telefon 0 23 52 / 92 76-3
Telefax 0 23 52 / 92 76-40
E-Mail: info@ausbildungsgesellschaft-mittel-lenne.de
www.ausbildungsgesellschaft-mittel-lenne.de








III. Zweites Beispiel





"Sich bewegen - bewegt etwas"
Förderung von Gesundheit und Mobilität zur Verbesserung der eigenen Lebensqualität

Arbeit und Lernen gGmbH der Diakonie
    Flyer

Bereits die Teilnahme an Info-Veranstaltungen zu solchen "Krabbelgruppen" geschieht ausschließlicht unfreiwillig unter Existenzbedrohender Sanktionsankündigung.
Zitat:
"Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10 % der für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelleistung für die Dauer von drei Monaten abgesenkt. Die Absenkung wird in Höhe des genannten Prozentsatzes vorgenommen, weil bei der letzten Kürzung Ihrer Leistungen wegen der Verletzung von Meldepflichten (Bescheid vom: ) bereits eine Absenkung um % erfolgt ist und seitdem noch kein Jahr vergangen ist. Dies hat nach § 31 Abs. 3 Sätze 3 und 4 SGB II zur Folge, dass lhre Leistungen bei Nichtbefolgung dieser Einladung um weitere 10%, insgesamt um % + 10% = 10 %, abgesenkt werden. Falls Ihnen ein Zuschlag nach § 24 SGB II gewährt wird, entfällt auch dieser für den Absenkungszeitraum.
Beachten Sie bitte unbedingt auch die Rechtsfolgenbelehrnugg und die weiteren Hinweise auf Blatt 2.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Reisekosten erstattet werden. Falls ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wird, legen Sie bitte den Fahrschein vor. . .
Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
"



ein Teilnehmer berichtet:
"Die Maßnahme dauerte 10 Monate. Außer Stress und Probleme hat sie für mich nicht das Geringste gebracht oder verbessert. Für mich war sie einfach sinnlos. Wie Du aus den Einladungen entnehmen kannst, war sie auch in keiner Weise gerichtet unsere berufliche Situation, Kenntnisse oder des Gleichen zu verbessern oder mindestens zu erfrischen. Wir haben während der 10 Monate alles mögliche gemacht vom Kochen über Rätsellösen bis Bildermalen nur nichts was uns beruflich helfen konnte.
Am Ende war ein Praktikum (3 Woche) vorgesehen, wo wir unentgeltlich Arbeiten dürften, daher auch der Artikel aus dem Wochenkurier. Diese unentgeltlichen Praktika, die von Arbeitslosen durch die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter verlangt werden, sind jedoch nicht haltbar. Die Menschen sollen sich endlich gegen diese Ausbeutung wehren und die eindeutige gesetzliche Regelung diesbezüglich, durchsetzen. "


ein anderer spottet:
"Heute lernen wir zu telefonieren, dann lösen wir einen Fahrschein und fahren zusammen mit dem Autobus und am Dienstag gehen wir ins Hallenbad."

ein dritter Teilnehmer wird ausführlicher:
"Wie viel amphibische Urscheiße hat derjenige in seinem Kopf, der diesen Lehrgang entwickelt und ins Leben gerufen hat? Voller Stolz bezeichnet er diese stinkende Masse als sein Gehirn. Halleluja!
Der Inhalt dieses Lehrganges ist an geistigen Dünnschiss nicht zu überbieten und für viele freiwillig gezwungenen Teilnehmer eine exorbitante Beleidigung seiner Persönlichkeit und Intelligenz. Was soll man mit den einzelnen Projekten anfangen, außer wütend zu sein, zu verzweifeln und in eine nervliche Krise zu geraten.
Der einzelne Lehrgangsstoff, der auch in seiner Gesamtheit zeigt, welche Meinung von den Veranstaltern und auch der Öffentlichkeit über die Hartz 4 Empfänger besteht. Wir sind die Idioten, wir saufen alle, wir sind faul und zu blöd zum Arbeiten. Wir sind der letzte Dreck der Menschheit denen man zeigen muss, wie man richtig stramm pisst. Wir sollen so beschäftigt werden, dass wir nicht mehr darüber nachdenken, was wir sind und wer wir sind. Kein Politiker, Professor, Doktor, Geschäftsmann oder Bürger mit Arbeit würde so einen mit Gehirntripper belasteten Lehrgang freiwillig besuchen. Mit einer 45er am Kopf und nervösem Zeigefinger sieht das schon anders aus."

weiterlesen: "Sich bewegen - bewegt etwas" - Der Lehrgang der ARGE und Diakonie   (1. Entwurf, 7 Seiten)

Was wie der Tagesplan einer Kinderfreizeit klingt, war ein Projekt, dass mit einer Gruppe Erwachsener in Menden durchgeführt wurde. Alle waren älter als fünfzig Jahre und hatte zum Teil stattliche Erwerbsbiografien hinter sich, einige davon ich verantwortlicher Position . . . Im Flyer klingt das so: "Durch verschiedene praktische Mobilitätstrainingsangebote möchten wir Ihnen Sicherheit im Straßenverkehr und beim alltäglichen Umgang mit Bus und Bahn vermitteln. Innerhalb dieser Module werden wir u.a. durch Exkursionen und Betriebsbesichtigungen den regionalen "

Arbeit und Lernen gGmbH der Diakonie
Hellweg 31 - 33
59423 Unna
Telefon: (0 23 03) 25024 500
jnadolski-voigt@diakonie-ruhr-hellweg.de

Frau Doris Aukschlat-Platz
Horlecke 11c
58708 Menden
Telefon: 02373 396 52 10
Mobil: 0151 215 269 21
daukschlat@diakonie-ruhr-hellweg.de









IV. Drittes Beispiel





Aktivcenter (ab 25 Jahren mit gesundheitlichen Einschränkungen)

Nestor Bildungsinstitut GmbH


"Aktivcenter (ab 25 Jahren mit gesundheitlichen Einschränkungen)"

Vielleicht wäre ich nie auf diesen Bildungsträger aufmerksam geworden, wenn mich nicht die Nachricht erreicht hätte, dass ein Mitarbeiter von Nestor sogar per Hausbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines "Zwangsrekrutierten" hätte überprüfen wollen. "Sind Sie wirklich so krank wie Ihr Arzt behauptet?" - war der Tenor der Anfrage. Eine Frechheit! Welcher "Bildungsträger" einer Jobcentermaßnahme wagt es so dreist, eine ärztliche Attestierung in Zweifel zu ziehen.

Aber ich will es besser machen. Erst mal nachfragen. Vielleicht ist die Maßnahme ja auch gut für Betroffene. Per Mail wende ich mich direkt an den Träger und zeige mich interessiert:

14.06.2012
Betr.: Angebote Aktivcenter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für ein Angebot für Erwerbsfähige: "Aktivcenter (ab 25 Jahren mit gesundheitlichen Einschränkungen" mit dem Sie in Ihrem Internetauftritt werben.

Ihr Angebot wirft für mich einige Fragen auf, um deren Beantwortung ich bitten möchte.
  1. Bitte definieren Sie mir "gesundheitliche Einschränkungen" Eine Abgrenzung ist nicht ersichtlich. Geht es um körperliche Einschränkungen oder meinen Sie ausschließlich psychisch belastete Menschen?

  2. Welche Qualifizierung für die Betreuung von Menschen mit Einschränkungen halten Sie und Ihre Mitarbeiter vor?

  3. Sie tragen vor, dass ein laufender Einstieg möglich wäre und stellen einen nicht weiter definierten Abschluss in
    Aussicht. Bitte übersenden Sie mir Ihren Rahmenlehrplan und ein Muster Ihres Abschlusszertifikates?

  4. Mit Blick auf eine 6-monatige Schulung stellt sich außerdem die Frage der Kostenübernahme. Wie hoch wären die Kosten für einen privaten Kunden? Oder, ist die Maßnahme nur ausschließlich für Jobcenter-Kunden entwickelt worden?

  5. Mit Blick auf die z.T. in den Medien dargestellten Trainingsmaßnahmen bitte ich um Auskunft über die konkrete Verbesserung der Vermittlungschancen durch Ihre Maßnahme. Haben Sie möglicherweise bereits Referenzen erworben, die Ihre Arbeit weiterempfehlen?
Die Antwort enttäuscht erwartungsgemäß.


15.06.2012
"Sehr geehrter XXX XXX,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Aktivcenter.
Diese Maßnahme ist jedoch eine reine Jobcentermaßnahme. Interessenten können ausschließlich vom persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter zugewiesen werden. Selbstzahler sind nicht möglich. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten und einen persönlichen Ansprechpartner haben, dann können sie sich gern mit ihm in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen"



Eine Chance bekommen sie noch:


15.06.2012

Hallo Frau XYZ,

danke erst einmal für Ihre schnelle Rückmeldung.

Leider beantworten Sie mir nur eine einzige Frage, und die nur zur Hälfte.

Bevor ich mich mit weitergehenden Fragen an das Jobcenter direkt wende, bitte ich darum, dass Sie mir meine Fragen zu Ihrem Angebot einzeln beantworten.

Es gehört zu den üblichen Formen des Arbeitsmarktes, dass Anbieter von Dienstleistungen sich zu Ihren Angeboten sachlich positionieren. Nur so können potenzielle Kunden den persönlichen Nutzwert für sichselbst prüfen und erkennen und so die für sie selbst geeignetste Bildungsmaßnahme erwählen.

Ich wiederhole meine Fragen und bitte um sachdienliche Beantwortung:
1.Bitte definieren Sie mir "gesundheitliche Einschränkungen" Eine Abgrenzung ist nicht ersichtlich. Geht es um körperliche Einschränkungen oder meinen Sie ausschließlich psychisch belastete Menschen?
2.Welche Qualifizierung für die Betreuung von Menschen mit Einschränkungen halten Sie und Ihre Mitarbeiter vor?
3.Sie tragen vor, dass ein laufender Einstieg möglich wäre und stellen einen nicht weiter definierten Abschluss in Aussicht. Bitte übersenden Sie mir Ihren Rahmenlehrplan und ein Muster Ihres Abschlusszertifikates?
4.Mit Blick auf eine 6-monatige Schulung stellt sich außerdem die Frage der Kostenübernahme. Wie hoch wären die Kosten für einen privaten Kunden? Oder, ist die Maßnahme nur ausschließlich für Jobcenter-Kunden entwickelt worden?
5. Mit Blick auf die z.T. in den Medien dargestellten Trainingsmaßnahmen bitte ich um Auskunft über die konkrete Verbesserung der Vermittlungschancen durch Ihre Maßnahme. Haben Sie möglicherweise bereits Referenzen erworben, die Ihre Arbeit weiterempfehlen?

Die Frage nach den Teilnehmer-Kosten pro Person bleibt bestehen. Da Privatfinanzierungen nach Ihrer Aussage ausgeschlossen bleiben, geht es vielmehr um solche vom Steuerzahler zu tragenden Leistungen.

Ist es richtig, dass Privatfinanzierungen auch aus dem Grund ausgeschlossen bleiben, weil der Arbeitsmarkt wenig oder gar kein Interesse an den Absolventen der Bildungsmaßnahme bekundet? (Frage 5)

Wenn Sie schreiben: "Interessenten können ausschließlich vom persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter zugewiesen werden", so ist die Aussage für mich zunächst mehrdeutig. "Interessente" sind Freiwillige, die bezuschusst werden. "Vom Jobcenter zugewiesene" sind zwangsrekrutierte, denen es möglicherweise an der persönlichen Motivation fehlen könnte. Was bitte meinen Sie konkret?


Es kam keine Antwort mehr. - Das redet laut genug.

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Ein Berichterstatter wandte sich am 01.12.2012 mit einer Anfrage   bei abgeordnetenwatch.de an den Landesarbeitsminister von NRW Guntram Schneider. Er fragt:

"Sehr geehrter Herr Schneider,

warum unterstützen Sie sinnlose Maßnahmen vom Jobcenter, die nichts bewirken und nur Steuergelder kosten?
warum arbeiten Mitarbeiter im Jobcenter an der Bewilligung von Maßnahmen, wenn ihnen offensichtlich die Sachkenntnis und Sachverstand fehlen?
oder muß ich von der Bestechlichkeit ausgehen?

Zu einem konkreten Fall der das verdeutlicht.
Ich gehe in eine Maßnahme vom Jobcenter Iserlohn in die Maßnahme vom Aktivcenter Nestor, Iserlohn.
Der Alltag besteht zum großen Teil aus frühstücken, spaziergehen und rumgammeln. Das kann ich auch zu Hause. Der sinnvolle teil der Maßnahme ließe sich wenn man es großzügig sieht in einem Vormittag erledigen, so wird das Ganze aufgeblasen auf 6 Monate.
Wer das bewilligt und unterstützt, dem kann nur Sachverstand und Kompetenz fehlen oder er ist bestochen worden.

Mit freundlichen Gruß"


Guntram Schneider:
"Den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt halte ich für ein Unding."



Nestor Bildungsinstitut GmbH
Niederlassung Lüdenscheid
Am Neuen Haus 4
58507 Lüdenscheid
Telefon 02351 9856790
Fax 02351 98567919
luedenscheid-verwaltung@nestor-bildung.de





V. Viertes Beispiel




"alleinerziehende Mütter"

Wenn sich Betroffene finden, die selber reden, darf der Moderator schweigen.
Eindrücke, Stimmungen und Fakten aus erster Hand:

"Mh, wo fange ich denn mal an. Hier ist in den drei Monaten so viel passiert.

Der Start hier war holpriger als eine Buckelpiste, weder die Küche noch der Werkraum waren einsatzbereit und die linke Hand wusste nicht was die rechte machen soll. Also wurde der ganze Spaß hier mit kleinen Kennenlernspielen gestartet. "So, meine Damen. Wir stellen uns im Kreis auf und werfen uns einen Ball zu. Bitte nennen Sie den Namen der Frau, die den Ball fangen soll." - Sind wir im Kindergarten, oder was?

Nach kollektiver Gruppenverweigerung solcher Spielchen wurde dann Theaterspielen auf´s Programm gebracht, aber auch das hat nicht funktioniert. Grübel, grübel ...wie kann man die überforderten Mutti´s denn knacken??? Ahhhhh, mit Gesang. Das große Scheitern Teil drei war die Folge.

Zu dumm aber auch dass man sich an uns die Zähne ausbeißt. Oder wie die große Chefin sagt: "Die Frauen verweigern sich ständig. Die wollen leiden, die möchten einfach nicht, dass es ihnen besser geht." Wir wollen glücklich sein, gebt uns einfach etwas SINNVOLLES in die Hand oder nen Job der mit Kind umsetzbar ist. Das kann doch so schwer nicht sein.

Die Krone des Ganzen ist ein psychologischer Fragenbogen der uns aufzeigen soll, wo wir im Leben stehen und welche Fehler wir gemacht haben. Wir sollen unser Leben überdenken und um das zu tun sollen wir Fragen über unsere Großeltern, Eltern, Geschwister, (Ex)Ehemann, Kindheit, Jugend, usw. beantworten. Fehlt doch nur noch die Frage nach dem "ersten Mal" !!! Kann mir mal jemand verraten wie das beim Wiedereinstieg ins Berufsleben helfen soll??

Kaum zu glauben aber war, es gibt auch etwas Positives. Meine Bewerbung und der Lebenslauf sind mal wieder auf dem aktuellen Stand, anwaltliche Hilfe und einige gute Adresse in anderen Lebensbereichen gibt es hier auch .... na wenigsten etwas.


Das ist so der erste Zwischenbericht den ich geben kann, weitere werden mit Sicherheit folgen."



VI. Fünftes Beispiel





EURO-Schulen (ESO)

Als Billiganbieter der neuesten Generation haben die EURO-Schulen ihre Mitbewerber vorübergehend vom Markt verdrängt. Da das geforderte Niveau der Maßnahmen gegen Null tendiert und der Schwerpunkt nur auf der Kooperation zur Sanktionierung Erwerbsloser und der Verfälschung der Erwerbslosenstatistik zu liegen scheint, können die ESO-Schulen alles mögliche anbieten. Das Angebot reicht von Beschäftigungstherapie für Aufstocker - Flyer EMgB als "Eingliederungsmaßnahme für geringfügig Beschäftigte", über Kurse wie Deutsch lernen für Migranten und Anfänger-Computerkurse ohne jeden beruflichen Nutzwert für über 50jährige 50+.
Aber auch vor Führerscheinen für Gabelstapler der einfachsten Klasse schreckt der Bildungsträger nicht zurück.



Wir freuen uns schon auf die ersten Berichte von Teilnehmern dieser Maßnahmen.


2016-06-01 Förderzentrum     .        Flyer: Förderzentrum

Nicht Fisch und nicht Fleisch. Kein Konzept. Keine Rahmenlehrpläne. Keine Prüfungen. Keine Resultate.
Bezifferbar sind lediglich die Kosten für den Steuerzahler. Diese werden aber nicht öffentlich zugängig gemacht, sondern müssen abgefragt werden.


FTEC (ESO)


Diese Maßnahme verspricht ein Feuerwerk an Kompetenz zu sein: FTEC – Feststellungs-, Trainings- und Erprobungscenter   
Das Jobcenter Märkischer Kreis bewirbt einen 12-Wochen-Turbo-Chrashkurs für bis zu 25 Personen in einem Raum:

Durchführungsort: Erich-Nörrenberg-Straße 7
Also Trockenbau, Malerarbeiten, Gartenbau und Küchenausbildung in einem Raum! - Das klingt vielversprechend.

Inhalt der Maßnahme:
Gewerblich-technisch: Holz, Elektro, Farbe/Trockenausbau;
Bau, Garten- und Landschaftsbau
Lager/ Logistik, Pflege
HoGa: Empfang, Küche, Service
Verkauf, kaufmännisch

Die Arbeitgeber werden Schlange stehen, um die so neu für den ersten Arbeitsmarkt fit Gemachten in Ihre Firmen zu integrieren.
Schließlich werden Hotelfachkräfte mit Trockenbauerfahrung händeringend gesucht und die erweiterten Kenntnisse im Garten- und Landschaftsbau kommen jedem Hotelier zugute.

Auch die Eigendarstellung der ESO-Schulen garantiert den Teilnehmern nicht weniger als die "Eingliederung in den Arbeitsmarkt"    .    wa








BKAV - Baukastensystem Aktivierung und Vermittlung (ESO)

"Ziel der Maßnahme:     Jeder Teilnehmer soll schnellstmöglich wieder in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden!" *)


Erster Arbeitsmarkt
Als erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Arbeitsmarkt[1] bezeichnet. Auf diesem Arbeitsmarkt bestehen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse ohne Zuschüsse oder sonstige Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Basis der freien Wirtschaft. Es werden keine staatlichen Leistungen seitens der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer empfangen.
Der erste Arbeitsmarkt entsteht durch Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse der freien Wirtschaft, sowie Integrationsunternehmen oder Selbsthilfefirmen.[2]

Zweiter Arbeitsmarkt
Unter Zweiter Arbeitsmarkt versteht man im arbeitssoziologischen Sinn alle nicht-erwerblichen oder mit reduziertem Lohn entgoltenen, berufsgleichen oder -ähnlichen Funktionen, die in den meisten Fällen außerhalb der eigenen vier Wände ausgeübt und praktisch immer von einer institutionellen Trägerschaft organisiert werden, unabhängig davon, ob diese dafür vom Staat, den Kirchen oder von Stiftungen o. ä. subventioniert werden oder nicht. In der Allgemeinheit ist vor allem der staatlich subventionierte Zweite Arbeitsmarkt bekannt. Der sogenannte Zweite Arbeitsmarkt ist in den meisten Fällen kein Markt, auf dem Angebot und Nachfrage aufeinandertreffen. Er ist daher trotz der ähnlichen Namensgebung kein Arbeitsmarkt, sondern eine Beschäftigung, die nicht in der Wirtschaft, sondern in der Sozialarbeit Bedeutung hat.

Erster Arbeitsmarkt;     Zweiter Arbeitsmarkt       wikipedia


Das ist ein kühner Anspruch, aber es steht kaum mehr als nichts dahinter.

Denn anstelle aussagekräftiger Referenzen (= "Empfehlungsschreiben oder Referenzschreiben, eine von einer Vertrauensperson gegebene qualifizierende Beurteilung", wikipedia)
heißt es in dem Flyer der ESO-Schule ausweichend:

                   • über 100 Mitgliedseinrichtungen
                   • jährlich ca. 50.000 Teilnehmer
                   • über 2.000 Mitarbeiter

                   Die Euro-Schulen Organisation führt seit Jahren Trainingsmaßnahmen durch und hat mehrere tausend Teilnehmer betreut.

- aber mit welchem Ergebnis ???

Bei genauerer Überprüfung werden hier überhaupt keine konkreten Erfolge (= Referenzen) benannt. Die genannten Zahlen könnten genauso gut die Zahl der "Scheißhausfliegen" in einen bestimmten Zeitraum auf "x" m² beziffern. Auf tatsächliche und dauerhafte Vermittlungserfolge wäre jedoch ein gewisser Stolz berechtigt und auch neidlos anzuerkennen. Aber auch regelmäßige Nachfragen bei verschiedenen Jobcentermitarbeitern, die "Kunden" in solche Maßnahmen einweisen, liefern keine überprüfbaren Fakten.

Die vorliegende sanktionsbedrohte Zwangseinweisung fordert eine Teilnahme von 480 Stunden für ein Bewerbungstraining für Hilfsarbeiterjobs für Menschen deren schlechte Jobchancen (im Ausgangsfall) auf gesundheitlichen Einschränkungen beruhen. Wenn aber die Gesundheit das Vermittlungshemmnis ist, was soll dann Bewerbungstraining bewirken?
Ziel dieser Bewerbungen sind Hilfsarbeiterjobs, Zeitarbeit und Minijobs. - Aber für keinen solcher prekären Jobs sind aufwendige Bewerbungen überhaupt erforderlich.

In der Eingliederungsvereinbarung (im Ausgangsfall) wird nicht einmal die Kostenfrage eindeutig beantwortet. Da heißt zweideutig:

Maßnahmezeitraum: 05.09.2016- 31 .03.2017

Der Grundsicherungsträger verpflichtet sich zu Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist.

Für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme, wird dem Träger Euroschulen ein Zugriff auf Ihre selektiven Bewerberdaten von dem Träger der Grundsicherung in dem Vermittlungs/Beratungs- und Informationssystems (VerBIS) eingeräumt.



Flyer: BKAV - Baukastensystem Aktivierung und Vermittlung (ab 01.09.2014

2016-08-09 Bitte um weitergehende Informationen zur Maßnahme an die ESO-Schule

2016-08-14 Über die Verschwendung von Steuergeldern in sinnlosen Maßnahmen zur Fälschung der Arbeitslosenstatistik





Euro-Schulen Iserlohn
Erich-Nörrenberg-Straße 7
58636 Iserlohn
Tel.: 02371/7726876
Fax.: 02371/7726880
E-Mail: info(at)es.iserlohn.eso.de
http://www.eso.de/iserlohn/
Team Iserlohn   



VII. Sechstes Beispiel





"Aktivcenter" - Maßnahme zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis e.V. (bbz)


Die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bei der Generation 50+ ist eine Herausforderung, der sich das Berufsbildungszentrum stellt.


   
Flyer   PraxisCenter (PraxisC) Iserlohn 01.09.2014 bis 28.02.2015


Nach der Ausstrahlung der Reportage des "Team Wallraff" über die Missstände in Jobcentern war vor allem die Trainingsmaßnahme zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt mit den Sparziergängen mit Lamas in aller Munde. Was für ein Schwachsinn.
Spontan erklärten sich mehrere Iserlohner Teilnehmer einer solchen Maßnahme des Jobcenter Märkischer Kreis bereit über ihre persönlichen Erfahrungen einer solchen Maßnahme zu berichten. Das Ergebnis des mehrstündigen Interview wurde mit anschaulichen Bildern abgerundet liegt jetzt unter dem Titel Iserlohner Lamas - Trainingsmassnahmen beim Jobcenter Märkischer Kreis vor.
Die Kosten dieser 6-9 Monate dauernden Maßnahme pro Person müssen noch ermittelt werden. Die Bundesagentur für Arbeit lässt sich diese Form der Statistikmanipulation einige Millarden kosten. Für die Träger ein lukratives Geschäft, für die Betroffenen meist nutzlos bis schädlich.

Wer Interesse hat seine Erfahrungen mit dem Jobcenter MK mitzuteilen, darf sich gern bei mir melden.




Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft
Märkischer Kreis e.V. (bbz)
Handwerkerstraße 2 und Kalkofen 2
58638 lserlohn
Sekretariat
02371 9581-0

Standortleitung
Mechthild Muesse
Tel. 02371 9744-12
E-Mail m.muesse@kh-mk.de








VIII. Siebtes Beispiel





JobAct to connect Märkischer Kreis

Unter dem Titel "Wir im Finale" (Neudeutsch besser: "Wir sind das Letzte") begannen 20 Personen verschiedenen Alters am 03.02.2014 mit der Teilnahme an einer neuen Maßnahme des Jobccenters Märkischer Kreis in Verbindung mit der Projektfabrik gemeinnützige GmbH und der ESO-Schule Iserlohn.
Die Zusammensetzung der Gruppe geschah nicht ganz freiwillig, sondern zum Teil unter Androhung von Sanktionen tief unter das Existenzminimum. Sanktionen aber bringen gar nichts: "Die Teilnehmer, die zur Teilnahme "genötigt" wurden, haben sich zum größten Teil durch Krankheit der Maßnahme entzogen."

Der Teilnahmevertrag definiert Art und Inhalt der Tätigkeit unter § 2:
"Vom 03.02.2014 bis 04.07.2014 wird gemeinsam ein Theaterstück erarbeitet. Dabei werden das Auftreten und das Arbeiten im Team geschult. Parallel sucht sich der/die Teilnehmerin unter Anleitung des Projektteams eine Praktikumsstelle für den Zeitraum 04.08.2014 - 24.11.2014."

Aussage eines Teilnehmers:
"Als Teilnehmer kann ich nur sagen, dass die Leute eine Menge an Selbstbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit hinzugelernt haben. In wie weit dies auch z. Bsp. bei Gesprächen mit Jobcenter Mitarbeitern eingesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Auch in punkto Bewerbungsmanagement konnten einige Teilnehmer etwas hinzulernen. Wenn man bedenkt, dass ca. 70 % der Teilnehmer keinen schriftlichen Lebenslauf hatten, stellt sich die Frage, wie haben die sich bisher beworben? Ob diese neuen Erkenntnisse auch im realen Leben umgesetzt werden, wird sich zeigen."


"Gewinner ist auf jeden Fall die Projektfabrik. Die mit minimalem Aufwand eine ansehnliche Summe einstreichen konnte."

Letztlich bleibt die Frage: Ist dieser hohe finanzielle Aufwand gerechtfertigt?

Die Maßnahmekosten werden mit 8,18 Euro pro Unterrichtseinheit und Teilnehmer beziffert. Bei 20 Teilnehmern und einer 30-Stunden-Woche entspricht das wöchentlichen Gebühren in Höhe von 4.908,00 Euro, oder 25.194,40 Euro im Monat fürs Theaterspielen. Das Jobcenter-Theater selbst hatte eine Laufzeit von 5 Monaten als Vorbereitung für zwei öffentliche Auftritte, die am Donnerstag und Freitag, den 10.+11.07.2014 im Grohe Forum im Sauerlandpark in Hemer vor ca. 120 und 25 Zuschauern aufgeführt wurden. (Gesamtkosten bisher: 125.972,00 Euro).
Wie hoch die Kosten am Ende tatsächlich sein werden, ist nicht bekannt. Bereits nach relativ kurzer Zeit schieden die ersten Teilnehmer aus, so dass zum Zeitpunkt der Aufführung nur noch 10 aktive Teilnehmer mitwirkten.

Die Uraufführung des Stücks war mit ca 120 Besuchern und viel Prominenz besucht. Vertreter der Führungsebene des Jobcenters Märkischer Kreis, der Leiter der Euro-Schule Iserlohn und auch der Projektleiter der Projektfabrik sprachen Grußworte. Außerdem waren etliche Jobcenter-Mitarbeiter vor Ort.
Vor der Vorstellung sammelten sich die Teilnehmer am Hintereingang. Ein gewisses Lampenfieber war deutlich erkennbar, aber die Vorstellungen selbst verliefen flüssig und für das Publikum waren keine Aussetzer erkennbar. Den Akteuren wäre sicherlich ein größeres Publikum zu wünschen gewesen.



           KartenNr.023.jpg                


Als besonders zynisch wirkt die "Danksagung" in den Einladungsprospekten:

DANKE an die Mitarbeiter des Jobcenters MK, die an uns glauben und uns ermöglicht haben, hier teilzunehmen!
DANKE an die Mitarbeiter der ESO Iserlohn für deren zusätzliche Hilfe rund ums Bewerbungsmanagement!
DANKE den Betrieben, die uns die Möglichkeit zum Praktikum geben und den Betrieben, die uns eine Arbeit oder Ausbildung in Aussicht stellen!
DANKE an Karin Peters und der CGH e. V. für die freundliche Leihgabe der Kostüme!
DANKE an Paula.

                 . . . was für ein Schwachsinn!


In eigens angefertigten Bewerbungsflyern . zeigt sich die Vermittlungskompetenz beim Jobcenter Märkischer Kreis. So ist dem Lebenslauf in einer Bewerbung zu entnehmen, dass der Mann 18 Jahre als Galvaniseur bei einer Firma gearbeitet hat, anschließend 13 Jahre als Drahtzieher in einer anderen. Nach dreijähriger Erwerbslosigkeit folgte ein 1-€-Job als Umzugshelfer beim Werkhof / Iserlohn. Anfang 2013 erfolgte dann eine "Umschulung zum Galvaniseur" beim BBZ, Iserlohn in dem Beruf, in dem er 18 Jahre gearbeitet hatte.

In einer eigenen Pressemeldung bejubelt sich die Projektfabrik selbst:
JobAct to connect Märkischer Kreis begeistert mit vorgezogenem WM-Finale    .

Weitere Kosten entstehen für den Steuerzahler in den vier Folgemonaten bis Ende November 2014, in denen die verbliebenen Teilnehmer als 0-€-Praktikanten angeboten werden. Potenzielle Arbeitgeber, können über die Kandidaten bis zu 38,5 Stunde in der Woche unentgeltlich verfügen, und müssen am Ende lediglich eine kurze Bewertung schreiben.
"0-Euro-Jobs" dürfen nicht länger als 4 Wochen dauern . . . . .
Praktikumsvertrag JobAct

Zertifikatsübergabe in Iserlohn



Projektfabrik gemeinnützige GmbH
Ruhrtal 5
58456 Witten
Tel.: 02302 - 914 55 0
Fax: 02302 - 914 55 29


Euro-Schulen Iserlohn
Erich-Nörrenberg-Straße 7
58636 Iserlohn
Tel.: 02371/7726876
Fax.: 02371/7726880
E-Mail: info(at)es.iserlohn.eso.de
schloemer.eva.christina@es.iserlohn.eso.de
http://www.eso.de/iserlohn/


Tacheles
"Ich bin zu einem Casting zu "JobAct to connect" mit den üblichen Androhungen eingeladen worden. Ich habe sowas schon mal im Fernsehen gesehen und finde es grauenhaft, dass man Menschen mit solchen, aus meiner Sicht fragwürdigen Maßnahmen belastet. Hat jemand damit Erfahrungen und darf man sowas ablehnen? Ehrlich gesagt, ich finde es für mich absolut peinlich, so einen Scheiß zu machen. Ich musste in den letzten 3 Jahren jedes Jahr einen Teil meiner Heizkosten einklagen und habe immer Recht bekommen, und andererseits wird das Geld mit vollen Händen für so einen Mist verschwendet."

2014-04-23 wochenkurier.de    Mit Theater zum Job?     .
















VII. Sechstes Beispiel





DAA






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Bundesrechnungshof: Trainingsmaßnahmen


2017-08-22 Abschließende Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Prüfung der Zuweisung und Durchführung von Präsenzmaßnahmen im Rechtskreis des SGB II    (Gz.: VI 3 (VI 6) – 2015 – 1044; 47 S.) .    .





2010-11-16 2010 Bemerkungen Nr. 60 "Bundesagentur für Arbeit verbessert die Qualitätsprüfung von Bildungs- und Trainingsmaßnahmen"    .
Bemerkungen Bundesagentur für Arbeit     (3 S.)     .










Urteile zum Thema: Trainingsmaßnahmen


2014-10-01 SG Berlin S 147 AS 21183/14 ER    .    .










Infos zum Thema: Trainingsmaßnahmen



2015-03-16 Team Wallraff   .   



2015-03-22 ndr





2014-03-20 Exakt - Ein Spaziergang für Arbeitslose





2013-09-13 NDR Markt





--> 2009 Bernd Obergassel   Ausgenutzt und Ausgegrenzt: Wie zukunftsfähig ist der Neoliberalismus? Von Fallmanagern, Arbeitsvermittlern und dem Märchen vom mündigen Bürger    .     .    ebook, 152 S.



2015-12-08 Frontal 21 - Hartz IV: Arbeitslose in der Falle
Frontal21 zieht Bilanz und trifft Menschen, die durch die Agenda 2010 wieder Arbeit finden sollten, nach mehr als zehn Jahren Hartz IV aber immer noch im Teufelskreis "Fordern und Fördern" feststecken.
50plus
11 min





2012-02-02 E





2003-12-24 Gesetz   § 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen    .   


Die Weiterbildungsindustrie
2014-01-29 mdr



2015-12-23 Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)   Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV): Bundesrechnungshof und Süddeutsche Zeitung    .    #

2015-11-13 Bundesrechnungshof   Abschließende Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Prüfung der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II    .    ebook, 35 S., 186 kb

2012-04 Bundesagentur für Arbeit   SGB II Fachliche Hinweise Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II Stand: April 2012    .   

2013-02   Akkreditierung und Zulassung ab 01.04.2012 .

2012-07 BA - SGB II Fachliche Hinweise   - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III
               Maßnahmen bei einem Träger (MAT) .    25 S.

2009-11-23 Eva Kopf und Joachim Wolff (IAB)   - Auf den Inhalt kommt es an - Die Wirkung von Trainingsmaßnahmen für ALG-II-Bezieher    .    8 S.

2009 Bernd Obergassel   - Von Fallmanagern, Arbeitsvermittlern und dem Märchen vom mündigen Bürger    .    ebook, 125 S.

2002 Report Mainz - Die sinnlose Milliarden-Schlacht   (nicht mehr verfügbar)      Gegen gefälschte Statistiken in den Arbeitsämtern    .    12 S.

Bildungstraeger.jpg    


Fragwürdige Maßnahmen für Hartz


2015-    Hartz IV Projekt: Korbflechten für Männer .

2012-02-   Die Hartz-Maschine - Geschäfte mit der Arbeitslosigkeit

2012-08-12  Ausschreibung: Perspektive 50plus       .

2012-08-12  Bedingungen und Vereinbarungen für die Vergabe und die Durchführung von Arbeitsmarktdienstleistungen       .

           Perspektive 50plus

2012-03-30   Öffentliche Ausschreibung       .

2012-02-20   Maßnahme für Menschen mit Migrationshintergrund       .






Formulare zum Thema: 50+ - Maßnahmen



2015-04-25 Ausschreibung vom : - REZ NRW 45FTEC (301-15-45FTEC-50087 Jobcenter Märkischer Kreis)
§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III - Feststellungs-, Trainings- und Erprobungscenter für 22 Teilnehmer (Beginn: 01.07.2015 Ende: 30.06.2016 )     .     .


2013-04-25 Drucksache 17/13298 - Antwort auf eine kleine Anfrage Schlussfolgerungen aus der Evaluation der zweiten Programmphase des Bundesprogramms "Perspektive 50plus" – Beschäftigungspakte in den Regionen     .

Vordrucke für die Vertragsausführung

Maßnahmen auf der Rechtsgrundlage SGB III/SGB II in der Fassung bis 31.03.2012

Maßnahmen auf der Rechtsgrundlage SGB III/SGB II in der Fassung ab 01.04.2012


Flyer zum Thema: 50+ - Maßnahmen



2012-06-18   Arbeitnehmer 50+ wissen, was zu tun ist! .




Presseartikel zum Thema: Trainingsmaßnahmen



2011-08-28 come-on    Nestor setzt Akzent auf die Wertschätzung des Kunden     .

2013-05-13 politik-im-spiegel.de    “Kaufmannsladen spielen” als Hartz IV Maßnahme     .

2013-05-12 gegen-hartz.de    Kaufmannsladen spielen als Hartz IV Maßnahme     .



Es ist das größte Kaufmannsladenspiel Deutschlands - und das teuerste, organisiert vom TÜV Nord, bezahlt vom "Team Arbeit Hamburg".
- Kosten: 800 € pro Person und Monat

2010-08-24 Spiegel    Training für Hartz-IV-Empfänger: Arbeitslose spielen Kaufmannsladen     .






                       
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